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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) für Produkte und Leistungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich, abweichende AGB, besondere Bedingungen

1.1 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Wolters-Kluwer-Straße 1, 50354 Hürth, Tel. +49 (0) 2233 3760-7000, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „Wolters Kluwer“) geschlossenen Vertrags und gelten für den Erwerb und die Nutzung von Produkten und Leistungen von Wolters Kluwer (nachfolgend auch „Dienste“). 
1.2 Diese AGB gelten nicht, wenn für bestimmte Produkte und Leistungen, insbesondere einzelner Portale von Wolters Kluwer, ausdrücklich abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden. 
1.3 Im Fall von Widersprüchen gehen der Vertrag und die dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen den AGB vor. 
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Kunde auf deren Geltung hinweist und Wolters Kluwer ihnen nicht widerspricht. 
1.5 Dienste von Wolters Kluwer richten sich ausschließlich an Unternehmer gem. § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Kunden, die keine Verbraucher sind. 
1.6 Der Verkauf von reinen Printwerken richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Vertragsschluss, Speicherung Vertragstext, Vertragssprache

2.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde einen Dienst von Wolters Kluwer über einen Onlineshop oder ein Portal durch Bestätigung des entsprechenden Buttons bestellt oder sich registriert, per Telefon bestellt oder einen unterzeichneten Vertrag übersendet (Angebot) und Wolters Kluwer dem Kunden das Produkt zusendet, den Zugang zum Dienst freischaltet, zum Download bereitstellt, dem Kunden einen Bestätigungslink zusendet oder den Vertrag gegenzeichnet (Annahme). 
2.2 Wolters Kluwer speichert die Bestell- bzw. Registrierungsdaten des Kunden. Im Falle einer Bestellung über einen Onlineshop oder ein Portal hat der Kunde die Möglichkeit, die Bestell- bzw. Registrierungsbestätigung sowie diese AGB über die Druckfunktion des Browsers abzurufen und zu speichern. Diese erscheint auf dem Bildschirm, nachdem der Kunde die Bestellung bzw. Registrierung vorgenommen. Zudem erhält der Kunde die Bestell- bzw. Registrierungsbestätigung mit allen angegebenen Daten per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann. Diese Bestell- bzw. Registrierungsbestätigung stellt keine Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

§ 3 Leistungsumfang, Leistungsänderungen

3.1 Die Verpflichtung zur Leistung besteht im Rahmen der Nutzung der Dienste ausschließlich gegenüber dem Kunden. Dieser trägt selbst dafür Sorge, dass Leistungen gegenüber Dritten, die die Dienste in rechtmäßiger Weise nutzen dürfen (z.B. Beschäftigte des Kunden), zur Verfügung stehen. 
3.2 Für die Dienste gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Leistungsbeschreibung sowie die entsprechenden Produktbeschreibungen auf der Website. Im Falle von Widersprüchen geht die Leistungsbeschreibung den Produktbeschreibungen auf der Website vor. 
3.3 Wolters Kluwer ist berechtigt, den Funktionsumfang der Dienste jederzeit weiterzuentwickeln und anzupassen, solange hiermit keine wesentliche Änderung der Dienste bedingt ist, die die vertraglich vereinbarte Nutzung unmöglich macht oder wesentlich einschränkt und für den Kunden unzumutbar ist. Schränkt eine Veränderung der Dienste den Kunden in der Nutzung wesentlich ein und hat er deswegen kein Interesse mehr an der Leistung, kann er den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen; die Kündigung ist innerhalb von vier (4) Wochen ab Eintritt der Änderung zu erklären. Über wesentliche Änderungen gemäß wird Wolters Kluwer den Kunden informieren.

§ 4 Bereitstellung der Dienste, Nutzung der Dienste, Nutzungsbeschränkungen

4.1 Wolters Kluwer stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die Dienste als Software as a Service (SaaS) Lösungen in Übereinstimmung mit der vereinbarten Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet Wolters Kluwer die Dienste auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Ferner stellt Wolters Kluwer die im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung angegebene Anzahl an Nutzerlizenzen bereit. 
4.2 Wolters Kluwer bietet keinen Datenspeicherungsdienst an. Wolters Kluwer speichert Inhalte, Daten und Informationen auf seinen Servern nur in dem Umfang, der für die Bereitstellung der Dienste technisch erforderlich ist. Die Inhalte, Daten und Informationen werden weder dauerhaft auf den Servern von Wolters Kluwer gespeichert noch an den Kunden herausgegeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung vorgesehen. 
4.3 Den Zugang zu den Diensten erhält der Kunde mit Vertragsbeginn. 
4.4 Jeder Zugang darf nur durch denjenigen Kunden bzw. Mitarbeiter des Kunden genutzt werden, dem der Zugang zugewiesen wurde („named user“). Der Austausch eines named users ist zulässig, insbesondere aufgrund eines Mitarbeiterwechsels. Die Zugangsdaten hat der Kunde geheim zu halten und durch angemessene Vorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen; insbesondere ist das Passwort regelmäßig zu ändern. Bei Zuwiderhandlung oder dem begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung behält sich Wolters Kluwer vor, den Zugang zu sperren. 
4.5 Test- und Demoversionen bzw. -zugänge dürfen ausschließlich zu den vereinbarten Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden. 
4.6 Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten und über die Dienste verarbeiteten Inhalte, Daten und Informationen verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung der berufs- und standesrechtlichen wie auch der allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes und Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten und geistigen Eigentumsrechten. Gleiches gilt für die Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität der bereitgestellten Inhalte, Daten und Informationen sowie für aus der Nutzung der Dienste und/oder Arbeitsergebnissen gezogenen Interpretationen oder Schlussfolgerungen. 
4.7 Soweit die Dienste, insbesondere Funktionen innerhalb dieser Dienste, nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen und mandatsbezogenen Daten bestimmt sind (wie bspw. Notizfunktionen), prüft und stellt 
der Kunde sicher, dass er im Zusammenhang mit deren Nutzung keine personen- oder mandatsbezogenen Daten verarbeitet bzw. bereitstellt. 
4.8 Wolters Kluwer erbringt keine Rechtsdienstleistung, d.h. es erfolgt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Bestimmte Dienste unterstützen den Kunden automatisiert bspw. bei der eigenverantwortlichen Erstellung von Rechtsdokumenten, anhand vordefinierter Standardfälle, ohne dass eine spezifische Bewertung eines konkreten Sachverhalts erfolgt. Der Kunde ist daher gehalten, die erstellten Rechtsdokumente oder Schlussfolgerungen im Hinblick auf die von ihm angestrebte Verwendung insbesondere einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Für eine rechtliche Prüfung im konkreten Einzelfall, empfehlen wir, den Rat einer zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem RDG berechtigten Stelle oder Person zu suchen. 
4.9 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Dienste außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen und in irgendeiner Weise selbst wirtschaftlich zu verwerten oder nachzuahmen, insbesondere im Wege des „Reverse Engineering“, oder durch Dritte verwerten oder nachahmen zu lassen oder Webcrawler-Programme oder vergleichbare Technologien einzusetzen, um automatisiert Inhalte aus den Diensten abzurufen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt auf den Objektcode oder Quellcode zuzugreifen, die Dienste zu bearbeiten, zu übersetzen oder in anderer Form zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren, oder den Quellcode auf andere Weise festzustellen oder abgeleitete Werke der Dienste zu erstellen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. 
4.10 Wolters Kluwer ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten und den Zugang mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen oder der Nutzung des Kunden die Gefahr eines nicht nur unerheblichen Schadens für Wolters Kluwer oder Dritte ausgeht. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr der Verbreitung von Viren, Malware oder anderer schädlicher Programme oder Dateien. Dasselbe gilt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Dienste vom Kunden in rechts- oder vertragswidriger Weise genutzt werden. 
4.11 Bei einer berechtigten Sperrung oder Zurückbehaltung von Leistungen gemäß dieser Ziffer bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. 
4.12 Produkte und Leistungen von Dritten („Drittprodukte“), die vom Kunden in eigener Verantwortung genutzt werden (d.h. für die der Kunde sich einen eigenen Nutzungsvertrag abschließen muss oder in denen Dienste von Wolter Kluwer integriert werden können), können zusätzlichen Bedingungen von Drittanbietern unterliegen, für deren Einhaltung ausschließlich der Kunde verantwortlich ist. Auf die ordnungsgemäße Bereitstellung und Verfügbarkeit dieser Drittprodukte hat Wolters Kluwer keinen Einfluss.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung, Pflege- und Supportleistungen

5.1 Wolters Kluwer stellt dem Kunden die Dienste 24 Stunden/Tag und 365 Tage/Jahr mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalenderjahr bereit, sofern im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung keine abweichende Verfügbarkeit bestimmt ist. Eine jederzeitige Verfügbarkeit ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Unterbrechungen während eines Wartungs- oder Instandsetzungsfensters sowie nicht von Wolters Kluwer zu vertretender Ausfallursachen, z. B. Stromausfall oder Internetdienstunterbrechungen, gehen nicht in die Berechnung der Nichtverfügbarkeit ein. 
5.2 Wolters Kluwer wartet im Rahmen des Vertrages die dem Kunden zur Verfügung gestellten Dienste und wird etwaige auftretende Fehler entsprechend der im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung angegebenen Maßnahmen beheben. Wartungs- und Instandsetzungsfenster liegen im Regelfall zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr. Währenddessen hat Wolters Kluwer die Möglichkeit, die Systeme im notwendigen Umfang außer Betrieb zu nehmen. Soweit möglich, wird Wolters Kluwer den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. 
5.3 Die Bereitstellungspflichten von Wolters Kluwer im Hinblick auf die Bereitstellung der Dienste beschränken sich allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von Wolters Kluwer betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist Wolters Kluwer nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen und Daten ist daher insoweit nicht geschuldet. 
5.4 Wolters Kluwer erbringt die im Vertrag oder in der Leistungsbeschreibung angegebenen Pflege- und Supportleistungen. Pflege- und Supportleistungen werden dann nicht mehr erbracht, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an dem Dienst vorgenommen hat oder die IT‐Voraussetzungen zur Nutzung des Dienstes nicht erfüllt werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde wird bei der Erfüllung des Vertrages eng mit Wolters Kluwer zusammenarbeiten und sämtliche nach Treu und Glauben notwendigen und erforderlichen, insbesondere die im Vertrag oder der Leistungsbeschreibung vereinbarten Mitwirkungspflichten unverzüglich, spätestens auf Anfrage von Wolters Kluwer erbringen. Der Kunde ist insbesondere für die Erfüllung der im Vertrag und/oder der Leistungsbeschreibung beschriebenen IT-Voraussetzungen verantwortlich. Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Vertragspflichten. 
6.2 Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht termingerecht und ausreichend nachkommt, ist Wolters Kluwer von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der betreffenden Leistungen befreit, scheidet eine Haftung von Wolters Kluwer aus und verliert der Kunde seinen Anspruch auf Mängelbehebung. Zudem werden Termine nach hinten verschoben, bis die Mitwirkungspflichten erfüllt sind. Der Kunde hat dadurch entstehende Mehrkosten und -aufwand zu ersetzen.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Wolters Kluwer räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, räumlich auf den deutschen Markt beschränktes, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Dienste für die im Vertrag und/oder in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Zwecke im Rahmen seiner gewerblichen, selbständigen oder wissenschaftlichen Tätigkeit für dessen eigenen Gebrauch ein; im Rahmen dieser Nutzung können sämtliche im Rahmen der Nutzung erstellten und/oder recherchierten Inhalte, insbesondere Informationen und/oder Dokumente, jederzeit heruntergeladen und/oder ausgedruckt werden. Der Download/Druck einzelner Passagen oder Kapitel der Inhalte und deren dauerhafte, über die Laufzeit des Vertrages hinausgehende Verwendung sind dem Kunden erlaubt; gleiches gilt für eventuell erstellte Rechtsdokumente. Jede darüberhinausgehende Verwendung oder die anderweitige Weitergabe oder Lizenzierung durch den Kunden ist untersagt. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist, ist das Nutzungsrecht auf die angegebene Anzahl an Nutzern beschränkt (Named-User-Lizenz). 
7.2 Sofern Gegenstand eines Dienstes auch die Bereitstellung von Softwareanwendungen, wie Plugins oder Schnittstellen, die gesondert durch den Kunden zu installieren und/oder zu implementieren sind (nachstehend zusammen „Tools“), ist, umfasst die Rechteeinräumung auch die Installation und bestimmungsgemäße Nutzung der Tools auf den unter der Verantwortung des Kunden stehenden Endgeräten. Die Nutzung der Tools beschränkt sich auf deren laden, anzeigen, ablaufen lassen und speichern. Soweit die Installation auf mehreren Endgeräten des Kunden erfolgen soll, ist eine Vervielfältigung der Softwareanwendungen insoweit gestattet. 
7.3 Der Kunde räumt Wolters Kluwer an dem von ihm im Rahmen der Nutzung eines Dienstes oder einer Funktionalität innerhalb eines Dienstes zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten und Informationen ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte und nicht übertragbare Recht ein, sie insbesondere zur Bereitstellung der Dienste und Funktionalitäten, zu speichern, öffentlich für den Kunden selbst zugänglich zu machen, anzuzeigen, auszuführen und für diese Zwecke zu vervielfältigen und falls notwendig zu bearbeiten.

§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung

8.1 Die Vertragslaufzeit und Regelungen zur ordentlichen Kündigung ergeben sich aus dem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung. 
8.2 Sofern nicht abweichend vereinbart, verlängert sich die Laufzeit eines Vertrages, der ein Jahresabo zum Gegenstand hat, um jeweils 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird. Verträge, die ein Monatsabo zum Gegenstand haben, verlängern sich jeweils monatlich, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 5 Tagen zum Monatsende gekündigt wird, sofern nicht abweichend vereinbart. Diese Regelung gilt entsprechend für die Bestellung von Abonnements von Printwerken (bspw. Zeitschriften, Loseblattwerke). 
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Insbesondere hat Wolters Kluwer das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Kunde mit der Zahlung mehr als dreißig (30) Kalendertage in Verzug ist. Entsprechendes gilt, wenn das Festhalten am Vertrag für einen der Vertragspartner unzumutbar ist, etwa weil der jeweils andere Vertragspartner zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners mangels der Kosten dieses Verfahrens deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird. 
8.4 Kündigungen bedürfen der Textform. 
8.5 Mit Beendigung des Vertrages kann der Kunde die Dienste nicht mehr nutzen.

§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Rechnungsstellung, Preisanpassung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

9.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, zahlt der Kunde die vertraglich vereinbarte Vergütung im Voraus. 
9.2 Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. Umsatzsteuer, ggf. zzgl. Nebenkosten. 
9.3 Die Form der Rechnungsstellung liegt im Ermessen von Wolters Kluwer und erfolgt im Regelfall elektronisch. 
9.4 Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen von Wolters Kluwer ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. § 321 BGB bleibt unberührt. 
9.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Wolters Kluwer berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern und den Zugang zu Diensten zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Sperrung bestehen. Dies gilt unbeschadet anderer Rechte von Wolters Kluwer. Wolters Kluwer wird von diesem Recht erst nach einer Zahlungserinnerung und mindestens 2 Monaten Verzug Gebrauch machen, es sei denn, ein solches Abwarten ist für Wolters Kluwer unzumutbar. Die Zahlungspflicht bleibt auch während der Sperrung bestehen. Dies gilt unbeschadet anderer Rechte von Wolters Kluwer. 
9.6 Im Falle eines vereinbarten SEPA-Lastschriftmandats bucht Wolters Kluwer den Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung vom vereinbarten Konto ab. Für jede 
nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde Wolters Kluwer die entstandenen Kosten zu erstatten. 
9.7 Wolters Kluwer behält sich vor, die Vergütung zu Beginn einer neuen Vertragsperiode angemessen zu erhöhen. Wolters Kluwer wird den Kunden mindestens vier (4) Wochen im Voraus entsprechend informieren. Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Preise als vom Kunden angenommen. Sollte die Erhöhung mehr als 5% betragen, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, das er binnen vier (4) Wochen ab Erhalt der Information ausüben kann. 
9.8 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 10 Mängel, Gewährleistung

10.1 Als Mangel gelten Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, soweit diese den Wert oder die Eignung zur üblichen, dort beschriebenen Verwendung nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder wenn Wolters Kluwer die für die vertraglich vereinbarte Verwendung erforderlichen Rechte dem Kunden nicht wirksam einräumen konnte. Ein unerheblicher Mangel lässt Mängelansprüche nicht entstehen. 
10.2 Produktbeschreibungen sind ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie zu verstehen. 
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, Wolters Kluwer unverzüglich über ihm bekannt gewordene Mängel und Beeinträchtigungen der Dienste und Leistungen zu informieren. Unterlässt er dies, entfallen etwaige Minderungs-, Schadensersatz- und Kündigungsrechte des Kunden (§ 536 c Abs. 2 Satz 2 BGB entsprechend). 
10.4 Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat Wolters Kluwer das Recht zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Die Mängelbeseitigung erfolgt entsprechend der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Maßnahmen. Die Nacherfüllung erfolgt binnen angemessener Frist von mindestens zwei Wochen. Wenn der Kunde nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs- Ersatzlieferungs-, Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die im jeweiligen Vertrag vereinbarte Vergütung mindern und Schadensersatz- oder Aufwendungsersatz verlangen. Ist der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis tritt an die Stelle des Rücktrittsrechts das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 
10.5 Liegt kein Mangel vor, ist Wolters Kluwer berechtigt, die bei ihr insoweit entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. 
10.6 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel auf Seiten von Wolters Kluwer ist ausgeschlossen. 
10.7 Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nach Ziffer 11 zu. 
10.8 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit Bereitstellung der Dienste, spätestens mit vollständiger Leistungserbringung. Dies gilt nicht in den Fällen von Ziffer 11.2 und 11.5. 
10.9 Für kostenlos angebotene Dienste übernimmt Wolters Kluwer keine Gewährleistung.

§ 11 Ausschluss und Begrenzung der Haftung

11.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, haftet Wolters Kluwer gegenüber dem Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund (Verzug, Sach- und Rechtsmängel, Schutzrechtsverletzungen, sonstige Schlechtleistung) ausschließlich wie folgt: 
11.2 Wolters Kluwer haftet unbegrenzt in folgenden Fällen: (a) Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (b) Verletzungen des Lebens oder Körpers, unabhängig von der Form des Verschuldens; (c) Übernahme von Garantien; (d) Arglist. 
11.3 Sofern keiner der Fälle der vorstehenden Ziffer vorliegt, Wolters Kluwer jedoch eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist Wolters Kluwer zum Ersatz des vertraglich vorhersehbaren Schadens verpflichtet. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, die die Durchführung eines Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 
11.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von Wolters Kluwer ausgeschlossen. 
11.5 Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. 
11.6 Sofern ein Schaden von beiden Parteien verursacht wurde, ist das Mitverschulden des Kunden dem Verursachungsanteil entsprechend zu berücksichtigen. 
11.7 Soweit die Haftung von Wolters Kluwer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 
11.8 Für kostenlose angebotene Dienste haftet Wolters Kluwer im gesetzlich vorgesehenen Umfang. 
11.9 Der Kunde ist verantwortlich für seine regelmäßige Datensicherung, deren Angemessenheit sich nach seinen individuellen Risiken bestimmt. Sofern Wolters Kluwer für Datenverlust des Kunden haftet, ist die Haftung begrenzt auf die Kosten, die durch die Vervielfältigung der Datensicherungen entstehen, sowie auf die Kosten für Datenwiederherstellung, die auch bei angemessener Datensicherung entstanden wären.

§ 12 Höhere Gewalt

Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die Wolters Kluwer ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Dienste zur Verfügung zu stellen, ist Wolters Kluwer von der Leistungspflicht befreit bzw. verlängern sich etwaige Fristen/Termine - auch während des Verzuges - um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier (4) Monaten, hat jede Partei das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Wird infolge der genannten Umstände die Leistung ganz oder teilweise unmöglich oder unzumutbar, ist Wolters Kluwer insoweit von ihrer Leistungspflicht befreit.

§ 13 Datenschutz

13.1 Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Dienste, insbesondere einzelner Funktionen innerhalb dieser Dienste, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag vorsehen und in denen der Kunde eine solche Nutzung beabsichtigt, ist der Abschluss eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages, der den Kunden als Verantwortlichen und Wolters Kluwer als Auftragsverarbeiter ausweist. Der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags erfolgt auf Basis des von Wolters Kluwer bereitgestellten Musters. Der Kunde hat 
keinen Anspruch auf die Verwendung einer von ihm bereitgestellten Vereinbarung. Wolters Kluwer hat das Recht, die Bereitstellung des Dienstes, insbesondere einzelner Funktionen innerhalb dieser Dienste, bis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu verweigern. 
13.2 Dessen ungeachtet verpflichtet sich Wolters Kluwer, das Datengeheimnis gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und auch nach Beendigung des Vertrags zu wahren. Der Wolters Kluwer verpflichtet sich weiterhin, bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur solche Mitarbeiter einzusetzen, die auf das Datengeheimnis nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet wurden. 
13.3 Darüber hinaus verarbeitet Wolters Kluwer als Verantwortlicher zur Erfüllung des Vertrags und/oder zur Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen und/oder auf der Grundlage seines berechtigten Interesses unter Umständen die ihm vom Kunden überlassenen personenbezogenen Daten von Mitarbeitern oder Geschäftsführern („Ansprechpartner“) des Kunden (dazu gehören z. B. Vor- und Nachname, Geschäftsadresse und Telefonnummer), insbesondere zur Verwaltung und Überwachung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (Anlegung von Nutzerkonten, Verwaltung von Verträgen, Bestellungen, Abonnements, Rechnungsstellung etc.). Der Kunde ist verpflichtet die Ansprechpartner, die in die Durchführung der Vertragsbeziehung eingebunden werden, anhand der unter https://www.wolterskluwer-online.de/informationen/datenschutz darüber zu informieren, dass und in welchem Umfang Wolters Kluwer ihre Daten verarbeitet. 
13.4 Wenn Wolters Kluwer die E-Mail-Adresse des Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erhalten hat und der Kunde dem nicht widersprochen hat, behält sich Wolters Kluwer das Recht vor, die E-Mail-Adresse des Kunden zum Zwecke der Direktwerbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Der Kunde hat die Möglichkeit dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit durch eine E-Mail an [email protected] oder über einen dafür vorgesehenen Link in der zugesendeten E-Mail zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

§ 14 Vertraulichkeit, Geheimhaltung

14.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertrags erlangten oder bei Vertragsschluss vorhandenen Kenntnisse von Vertraulichen Informationen des anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt, insbesondere auch nach Beendigung des Vertrages, streng vertraulich zu behandeln. „Vertrauliche Informationen“ in diesem Sinne sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wie Sonderkonditionen/Rabatte sowie sonstige Informationen, die nicht allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind, Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch den jeweiligen Vertragspartner sind und an denen ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht sowie als vertraulich gekennzeichnet oder als solche erkennbar sind. 
14.2 Die Geheimhaltungspflicht findet keine Anwendung auf Vertrauliche Informationen, (i) die im Zeitpunkt der Offenbarung bereits offenkundig waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass eine Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hierfür mitursächlich ist, (ii) von dem jeweiligen Vertragspartner ausdrücklich auf einer nichtvertraulichen Grundlage offenbart werden, (iii) sich bereits vor der Offenbarung in rechtmäßigem Besitz des jeweiligen Vertragspartners befanden, (iv) dem jeweiligen Vertragspartner nachfolgend von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart werden oder (v) die aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung oder Anforderung offenzulegen sind. Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen trägt der Vertragspartner, der sich darauf beruft. 
14.3 Haben die Vertragspartner zuvor eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen, die den Geltungsbereich dieser Vereinbarung abdeckt („NDA"), bleiben alle vertraulichen Informationen, die gemäß einer solchen NDA ausgetauscht werden, vertraulich und gelten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung als 
vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung und unterliegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung. 
14.4 Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Dienste, die eine Verarbeitung mandatsbezogener Daten vorsehen und in denen der Kunde eine solche Nutzung beabsichtigt, ist der Abschluss einer gesonderten Geheimhaltungsverpflichtung für Berufsgeheimnisträger. Der Abschluss der Geheimhaltungsvereinbarung erfolgt auf Basis des von Wolters Kluwer bereitgestellten Musters. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung einer von ihm bereitgestellten Vereinbarung. Wolters Kluwer hat das Recht, die Bereitstellung des Dienstes bis zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zu verweigern.

§ 15 Schlussbestimmungen, Sonstiges

15.1 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Wolters Kluwer dem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie unter Ausschluss der Verweisungsregelungen des deutschen internationalen Privatrechts in seiner jeweils gültigen Fassung. 
15.2 Erfüllungsort für sämtliche Pflichten der Vertragspartner ist am Sitz von Wolters Kluwer. 
15.3 Gerichtsstand ist Köln. 
15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden hierdurch die AGB oder der Vertrag im Übrigen nicht berührt. An ihre Stelle tritt das Gesetzesrecht. Sofern das Gesetzesrecht im jeweiligen Fall aufgrund einer Regelungslücke nicht zur Verfügung steht oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen treten, um anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahekommt. 
15.5 Wolters Kluwer ist berechtigt, den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag auf ein mit Wolters Kluwer gem. §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen zu übertragen und jegliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag vollständig oder teilweise durch Dritte, insbesondere verbundene Unternehmen, zu erbringen, ausüben zu lassen oder an Dritte abzutreten, insbesondere auch zu Finanzierungszwecken, ohne dass es hierfür der Zustimmung des Kunden bedarf. 
15.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Wolters Kluwer an Dritte zu übertragen, es sei denn, Wolters Kluwer stimmt dieser Übertragung zu. 
15.7 Wolters Kluwer kann diese AGB während der Vertragslaufzeit ändern, wenn gesetzliche oder technische Änderungen dies erfordern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mindestens sechs (6) Wochen im Voraus mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Wolters Kluwer weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. 
15.8 Wolters Kluwer misst der Ethik und Integrität in seinen Geschäftsbeziehungen besondere Bedeutung bei und setzt ein entsprechendes Compliance-System ein. Insbesondere hat Wolters Kluwer eine Richtlinie zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption sowie einen Kodex für Geschäftsethik verabschiedet. Wolters Kluwer erwartet von seinen Lieferanten und Kunden, dass sie sich an dieselben Grundsätze halten und die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Die aktuellen Richtlinien von Wolters Kluwer finden Sie unter: https://www.wolterskluwer.com/en/investors/governance/policies-and-articles
15.9 Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Produkte, technischen Daten oder Software (nachstehend "Technologien") in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zur Exportkontrolle und zu Wirtschaftssanktionen zu behandeln, einschließlich des Verzichts auf den Export oder die Weitergabe der Technologien an eine Person oder Einrichtung, die sich in einem Hoheitsgebiet befindet, das umfassenden Wirtschaftssanktionen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, der Vereinten Nationen oder des Vereinigten Königreichs unterliegt, sowie auf die Verwendung der Technologien zu Gunsten dieser Person oder Einrichtung. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, Personen, die sich in einer Region befinden, die umfassenden Embargos im Rahmen verschiedener von den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder dem Vereinigten Königreich erlassener Sanktionen unterliegt, keinen Zugang zu den Technologien zu gewähren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Iran, Kuba, Syrien, Nordkorea, die Krim oder die Regionen Donezk Volksrepublik (DNR) oder Luhansk Volksrepublik (LNR) in der Ukraine. Darüber hinaus ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Technologie einem Nutzer oder in einer Gerichtsbarkeit zur Verfügung zu stellen, wenn dies nach angemessenem Ermessen des Dienstleisters gegen geltendes Recht verstoßen würde. Der Kunde hat den Dienstleister von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Urteilen oder Haftungen freizustellen, die sich aus der Verletzung dieses Abschnitts durch den Kunden ergeben.

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(Stand: Dezember 2022)

Nachfolgend finden Sie die AGB zusätzlich im PDF-Format.