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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 35/2019

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 19.7.19, Bekanntmachung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschluss der Vertreterversammlung674
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
G. Grundsatz, Planung und Kommunikation
RL v. 31.7.19, Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen (Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe”)679
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 23.7.19, Festlegung von Zuständigkeiten für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit683
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 18.6.19, Bekanntmachung der Fundstellen für Normen und andere technische Spezifikationen nach dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG –; Verzeichnis 2: Nicht harmonisierter Bereich – Teil 1: Nationale Normen685
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 6.7.19, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten685
Bek. v. 10.7.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten685
Bek. v. 12.7.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten686
Bek. v. 17.7.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält686
Bek. v. 19.7.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten686
Bek. v. 19.7.19, Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 m g/kg DEET enthält686
Bek. v. 26.7.19, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Cassia-Zimt, der Rückstände von bis zu 0,15 mg/kg DEET enthält687
Bek. v. 7.8.19, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Cassia-Zimt, der Rückstände bis zu 0,5 mg/kg DEET enthält687
Bek. v. 28.8.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Getränken, die ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthalten, mit 320 mg/l Koffein und Zusatz von Taurin und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen für diese Getränke687
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