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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 15/1996

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 5. 3. 96, Ausgleichszulage n. § 13 Abs. 5 BBesG; Änderung der Durchführungshinweise314
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 1. 3. 96 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BFAI)314
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bek. v. 13. 2. 96, Ausschreibung 19. Bundeswettbewerb 1998 „ Unser Dorf soll schöner werden“ – Unser Dorf hat Zukunft –315
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 12. 1. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Farbtabletten zur Bemalung der Schale von Ostereiern mit einem Zusatz von Cellulose (E 460)317
Bek. v. 22. 1. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate)317
Seite
Bek. v. 23. 1. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden317
Bek. v. 25. 1. 96, Änderung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid318
Bek. v. 31. 1. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern319
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 23. 1. 96, Öffentliches Auftragswesen in der EU; Änderung der Schwellenwerte319
Erl. v. 5. 2. 96, Biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten; Berücksichtigung des Aspekts der Umweltverträglichkeit bei Beschaffungen n. d. Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen (VOL) u. d. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) –320
Erl. v. 6. 2. 96, Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)320
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