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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 11/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 22. 2. 94, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland358
Bek. v. 28. 1., 1., 4., 7., 8., 11., 15., 17. u. 3. 2. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland358
Bek. v. 3. 2., 17., 19., 25., 31. 1., 2., 7., 15. u. 16. 2. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland359
Bek. v. 25., 31. 1. u. 1. 2. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland360
Bek. v. 2. 2. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland360
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 11. 3. 94, 2. VwV zur Änderung der VwV zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV); Nachtrag360
P. Polizeiangelegenheiten
RdErl. v. 1. 2. 94, Zwangsbeurlaubung gem. § 60 BBG und vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte360
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 23. 11. 93, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen361
Bek. v. 24. 11. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln mit einem Zusatz von bis zu 1,5 g/kg Sorbinsäure361
Bek. v. 7. 12. 93, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit dem Zuckeraustauschstoff Maltidex 100 (Maltitolsirup)361
Bek. v. 14. 12. 93, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von bis zu 6 % epoxydiertem Sojaöl in Druckfarben zum Bedrucken von Zigarettenpapier362
Bek. v. 20. 12. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen feinen Backwaren mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K362
Bek. v. 20. 12. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln mit einem Zusatz von bis zu 2 g/kg Sorbinsäure; Erweiterung um einen Zusatz von bis zu 100 mg/kg Schwefeldioxid362
Bek. v. 20. 12. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten kaffeeextrakthaltigen Getränkepulvern mit einem Zusatz von Polydextrose363
Bek. v. 20. 12. 93, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten kakaohaltigen Getränkepulvern mit einem Zusatz von Polydextrose363
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 28. 12. 93, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem Marzipan, Nussipan, Nußnougat hell und dunkel mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K und den Zuckeraustauschstoffen Isomalt und Sorbit364
Bek. v. 30. 12. 93, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen diätetischer, kalorienreduzierter, alkoholfreier Frucht-Nektare unter Einsatz eines Konzentrates mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K364
Bek. v. 3. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen364
Bek. v. 3. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines flüssigen Eierfarbenkonzentrates mit einem Zusatz von bis zu 0,5 % Sorbinsäure364
Bek. v. 10. 1. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenlängsnaht unter Mitverwendung von acetyliertem Distärkeadipat (E 1422), N-Octenylsuccinat (E 1450) und Formaldehyd364
Bek. v. 10. 1. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät mit Zusatz von Selenhefe „Impact“365
Bek. v. 12. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines flüssigen Eierfarbenkonzentrates als Tinte für sogenannte Ostereiermaler mit einem Zusatz von bis zu 0,5 % Sorbinsäure365
Bek. v. 12. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Teigwaren mit einem Zusatz des Farbstoffes Carbo medicinalis vegetabilis (E 153)365
Bek. v. 14. 1. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen365
Bek. v. 18. 1. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eis mit Pflanzenfett und Eis mit Pflanzenfett und Pflanzeneiweiß; Verlängerung und Erweiterung auf eine Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen366
Bek. v. 19. 1. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Sahnestand-Produkten mit einem Zusatz von 10 g/kg kolloidaler Kieselsäure366
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bek. v. 16. 2. 94, R für den Fachkundenachweis von Forschungsreaktorpersonal366
Buchbesprechung
Verwaltungsverfahrensgesetz372
metis