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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 35/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 3., 16., 17., 21. u. 1. 8. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland738
Bek. v. 17., 3., 23. u. 28. 8. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland738
Bek. v. 3., 14. u. 16. 8. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland738
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Laufbahnordnung v. 22. 8. 95 für die Laufbahn besonderer Fachrichtung des höheren Dienstes „Beamte im Dienst als Statistiker“739
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 1. 8. 95, Durchführung des Bundesbesoldungsgesetzes; Bindungswirkung einer Kindergeldbewilligung für den Kinderanteil im Ortszuschlag739
Bek. v. 30. 8. 95, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung; 22. ÄTV v. 17. 2. 1995 zum TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes u. der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe740
O. Verwaltungsorganisation; Protokoll; Kommunalwesen, Statistik, Zivile Verteidigung
Bek. v. 24. 8. 95, KBSt-Empfehlung Nr. 2/95 zur Anwendung des IT-Grundschutzhandbuchs741
Bek. v. 29. 8. 95, Vorläufige Richtlinien für Entschädigungen und Ersatzleistungen bei Inanspruchnahme von Nutzfahrzeugen für Manöver und andere Übungen nach dem Bundesleistungsgesetz; Aufhebung741
Seite
IS. Innere Sicherheit
Bek. v. 25. 8. 95, Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gem. § 3 der Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV) i. d. F. der Bek. vom 10. April 1995 (BGBl. S. 510)741
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 30. 8. 95, „Finanzbericht 1996“741
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 21. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diätschokoladen mit Zusatz der Zuckeraustauschstoffe Laktit und Polydextrose und dem Süßstoff Aspartam742
Bek. v. 26. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer pulverförmigen bilanzierten Diät mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam742
Bek. v. 27. 7. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Dessertpulver für ein gefrorenes Dessert mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt743
Bek. v. 9. 8. 95, Verlängerung der Geltungsdauer und Erweiterung der Ausnahmegenehmigung vom 3. Juni 1991 für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K und von Diät-Speisequarkzubereitungen unter Verwendung dieser Fruchtzubereitungen743
Bek. v. 14. 8. 95, Verlängerung, Erweiterung und Änderung der Ausnahmegenehmigung für das Inverkehrbringen von brennwertverminderter Diät-Konfitüre mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K744
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