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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 36/1989

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 16. 11. 89, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland778
Bek. v. 20., 23. 10. u. 15. 11. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland778
Bek. v. 30. 10., 6. u. 16. 11. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland778
Bek. v. 7., 10. u. 16. 11. 89, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland779
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
RdErl. v. 31. 10. 89, Gewährung von Anwärterbezügen; Auflagen bei der Gewährung von Anwärterbezügen (§ 59 Abs. 5 BBesG)779
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 13. 11. 89, Durchführung des Bundeserziehungsgeldgesetzes781
KN. Katastrophen-/Zivilschutz, Notfallvorsorge, Zivile Verteidigung
Bek. v. 6. 11. 89, Geschäftsordnung der Kommission zum Schutz der Zivilbevölkerung beim Bundesminister des Innern781
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Erl. v. 17. 11. 89, Erste Änderung der Erlasses über die Neuordnung der Forschung im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten783
Bek. v. 17. 11. 89, Neufassung des Erlasses über die Neuordnung der Forschung im Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten784
Seite
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bek. v. 6. 12. 89, Analytische Verfahren zur Bestimmung von polychlorierten Biphenylen (PCB) und polychlorierten Terphenylen (PCT) gem. § 5 der PCB-, PCT-, VC-Verbotsordnung789
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. m. § 47 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer brennwertarmen koffeinhaltigen Brause mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K und Saccharin und für den Import des hierfür zu verwendenden Grundstofftrockenteils790
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K und Cyclamat790
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertarmen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks unter Mitverwendung eines Grundstoffes mit Aspartam793
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertarmen koffeinhaltigen Erfrischungsgetränks unter Mitverwendung eines Grundstoffes mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Saccharin794
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam795
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K795
Bek. v. 29. 10. 89, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hart- und Weichkaramellen und Gummiartikeln auf Gelatinebasis mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lycasin796
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