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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 39/2009

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
V. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht
Bek. v. 6. 7. 09, Bekanntmachung über die Herausgabe der 10. Lieferung zur 2. Auflage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil – (DSMeld)803
B. Angelegenheiten der Bundespolizei
Bek. v. 7. 9. 09, Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – BOS Funkrichtlinie803
KM. Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz
Bek. v. 7. 9. 09, Geschäftsordnung der Kommission zum Schutze der Zivilbevölkerung beim Bundesministerium des Innern (Schutzkommission)804
Seite
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 25. 6. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk827
Bek. v. 25. 6. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk828
Bek. v. 29. 7. 09, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Zubereitung aus Frucht und Frischkäse unter Anreicherung mit Vitamin D in Form von Cholecalciferol829
Bek. v. 30. 7. 09, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Eisen und Vitaminen angereicherten Reis-Weizen-Flakes830
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