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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 63/2006

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 15. 11. 06, Auslandsumzugskostenverordnung (AUV); 1) Beiträge zum Beschaffen von technischen Geräten gem. § 7 AUV, 2) Beiträge zum Beschaffen klimabedingter Bekleidung gem. § 11 AUV1234
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
AVwV v. 29. 11. 06 zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der Erholungsurlaubsverordnung1239
RdSchr. v. 22. 11. 06, Durchführung des § 257 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen1239
Bek. v. 28. 11. 06, Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten deutschen nicht entsandten Beschäftigten (TV Beschäftigte Ausland) v. 1. 11. 20061239
Seite
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Einführungserl. v. 30. 10. 06 zur Dritten Änderungsverordnung der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF)1243
Erl. v. 6. 11. 06, Verdingungsordnung für Leistungen – (VOL), – Neufassung des Teils A –1244
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 23. 11. 06, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen eines sonstigen aus Milch hergestellten, trinkfertigen, joghurtähnlichen Erzeugnisses im Sinne des § 2 Nr. 7 Buchstabe e) der Milchverordnung (MilchV) mit Zusatz von Pflanzenstanolestern in verschiedenen Geschmacksrichtungen1247
metis