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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1999

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 8. 2. 99, Beschl. Nr. 162/98262
RdSchr. v. 11. 2. 99, AVwV für Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen an Bundesbedienstete im Ausland (BhV – Ausland)262
Vierte VwV v. 30. 3. 99 zur Änd. der AVwV zum Bundesumzugskostengesetz (BUKGVwV)263
P. Polizeiangelegenheiten
AVwV v. 15. 4. 99 über den zentralen Schußwaffenerkennungsdienst des Bundeskriminalamtes (WaffErkDVwV)263
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 7. 1. 99, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und D angereichertem Speiseöl sowie einer Speisefettzubereitung als vitaminisiertes Lebensmittel265
Bek. v. 13. 1. 99, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel265
Bek. v. 19. 1. u. 4. 2. 99, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden266
Bek. v. 22. 1. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Eisen und Zink266
Bek. v. 5. 2. 99, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit einem Zusatz von Zinksulfat267
Bek. v. 8. 2. 99, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten zur ausschließlichen Ernährung für Heranwachsende und Erwachsene in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit einem Zusatz von Selen267
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 8. 2. 99, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Trinkwasserrohren, die unter Verwendung von Vinyltrimethoxysilan (VTMO) hergestellt sind267
Bek. v. 10. 2. 99, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Erfrischungsgetränken unter Zusatz von Phosphaten als Stabilisatoren, speziell in „Nestea“267
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 10. 12. 98, Durchführung der Strahlenschutzverordnung; Nummer 6.6 Abs. 2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin269
RdSchr. v. 11. 12. 98, Durchführung der Strahlenschutzverordnung; Anlage A 6.2 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin270
Änd. v. 5. 2. 99 der AO über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für das Verfahren bei der Vertretung (Vertretungsanordnung BMU) v. 27. 1. 1987270
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erl. v. 24. 3. 99, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)270
RL v. 30. 3. 99 zur Gewährung einer Zusatzförderung für Wohnungsfürsorgewohnungen in Berlin, die vom Bund nach § 87 iVm §§ 88 d und 88 e des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) gefördert worden sind (ZFR-Umzug Berlin)273
Buchbesprechung
Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar276
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