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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 24/1997

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 4. 8. 97, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG)350
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 21. 7. 97, Durchführung des Schwerbehindertengesetzes; hier: Kostentragung für die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretungen im öffentlichen Dienst des Bundes an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen350
RdSchr. v. 14. 7. 97, Beihilfevorschriften (BhV), hier: Gutachter und Obergutachter für Psychotherapie350
RdSchr. v. 6. 8. 97, Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen (Arbeitsplatzbeschreibungen)350
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Rdschr. v. 17. 7. 97, Einsatz automatisierter Verfahren im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes; Änderung von Kassenanordnungen aus IT-Verfahren351
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 3. 7. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden352
Seite
AnO v. 17. 7. 97 zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Befugnissen und die Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts einschl. beamtenrechtlicher Versorgung, des Besoldungs- und des Haushaltsrechts im Geschäftsbereich des BMG352
Bek. v. 28. 7. 97, Ausnahmegenehmigungen nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleischerzeugnissen, die mit Raucharoma 497007 Rauch-Trockenaroma C 1914 der Firma Bell Flavors & Fragrances, Duft und Aroma GmbH, Schimmelstraße 1 in 04205 Miltitz hergestellt werden353
Bek. v. 5. 8. 97, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid353
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 7. 7. 97, Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Baumaßnahmen zwischen – Auftraggeber und Auftragnehmer sowie – Auftragnehmer und Subunternehmer354
Erl. v. 17. 7. 97, Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)356
Erl. v. 24. 7. 97, Vereinbarung von Lohngleitklauseln in Bauverträgen360
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