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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 7/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 22., 30. 12. 94, 5. 1. 95 u. 21. 12. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland122
Bek. v. 23. 12. 94 u. 5. 1. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland122
Bek. v. 19. 12. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland122
Bek. v. 20., 29. 12. 94 u. 4. u. 5. 1. 95, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland122
Verfahrensordnung v. 24. 11. 94 für den Aufstieg in die Laufbahn des höheren Auswärtigen Dienstes gem. § 33 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung123
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Erl. v. 14. 12. 94, Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP); Neufassung der Anlage 2125
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 5. 12. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten Fresubin flüssig, Fresubin plus, Fresubin diabetes, Fresubin 750 MCT, Fresubin plus Sonde, Survimed OPD zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrungen für Heranwachsende und Erwachsene mit Zusatz von Selen127
Bek. v. 7. 12. 94, Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetischen Fruchtzubereitung mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Speisequark sowie des mit dieser Fruchtzubereitung hergestellten Diät-Speisequarks127
Bek. v. 3. 1. 95, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für Herstellen und das Inverkehrbringen von Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam127
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 9. 1. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung der Produkte „Purity Gum 40“ und „Hi-Flo“ als Basisrohstoffe für Klebstoffe für die Zigarettenlängsnaht- und Filtertippingbeleimung128
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
R v. 8. 11. 94 über die Eignungsprüfung, den Einbau, die Überprüfung und die Wartung von Meßeinrichtungen zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe; Systeme mit Langzeitprobenahme128
RdSchr. v. 28. 11. 94, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen131
Bek. v. 29. 11. 94, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen; Mitteilung zu den RdSchr. v. 2. 6. 93 – IG I 3 – 51 134/2 – (GMBl 1993 Nr. 26 S. 467)133
RdSchr. v. 30. 11. 94, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gem. der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Bekanntgabe geeigneter Meßgeräte133
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 5. 12. 94, Ausschluß von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge wegen Preisabsprachen; Ausweitung regionaler Ausschlüsse auf die Bundesebene135
Buchbesprechung
Völkerrecht136
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