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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 5/1996

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 9. 1. 96, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland74
Bek. v. 21. 12. 95 u. 2. 1. 96, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland74
Bek. v. 8. 11. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland74
RdSchr. v. 3. 1. 96, AuslandsumzugskostenVO (AUV); Beiträge zum Beschaffen klimabedingter Kleidung nach § 13 AUV75
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 12. 1. 96, Mindestversorgungsbezüge und Mindestkürzungsgrenzen n. d. Stand v. 1. 5. 199577
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 23. 3. 95, Einstellung und Versetzung von Beamten und Richtern in den Bundesdienst sowie Übernahme von Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit in die Bundeswehr; Einwilligung des BMF nach §§ 48, 115 S. 1 BHO79
Bek. v. 9. 1. 96, Verwaltungsvereinbarung über die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach Maßgabe der §§ 31, 62 bis 78 des Einkommensteuergesetzes u. des Bundeskindergeldgesetzes80
RdSchr. v. 9. 1. 96, Haushaltsführung 1996; 5-v. H.-Sperre bei den Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit n. § 5 Abs. 11 HG 199682
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 13. 12. 95, Verlängerung und Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten diätetischen Negerküssen für Diabetiker mit Zusatz von Polydextrose und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie des Zuckeraustauschstoffes Isomalt82
Bek. v. 19. 12. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K82
Seite
Bek. v. 27. 12. 95, Verlängerung und Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für den Zusatz von Zink für ein Cerealienprodukt auf der Basis von Reismehl und Keimlingen des Johannisbrotsamens für eine allergendefinierte Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern83
Bek. v. 3. 1. 96, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit einem Zusatz von Selen83
Bek. v. 9. 1. 96, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von
– Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie
–p Eierlackfarben unter Mitverwendung von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate)83
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 21. 12. 95, Öffentl. Auftragswesen; Vergabestatistik der Finanzbauverwaltungen84
Erl. v. 22. 12. 95, Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB); Gewährleistungssicherheit von Unternehmen aus den neuen Bundesländern86
R v. 22. 12. 95, Änderung der R für die Beschaffung von Ersatzwohnraum für Räumungsbetroffene86
Erl. v. 5. 12. 95, Öffentl. Auftragswesen; Zubenennung von Unternehmen aus den neuen Bundesländern u. Berlin durch die Auftragsberatungsstellen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der VOL86
Nichtamtlicher Teil
Buchbesprechung
Grundwissen zum Bürgerlichen Recht88
Beilage:
Stellenausschreibung
Jahresregister 1995
metis