Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 23/1997

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 9. 7. 97, Änderung der Hinweise zu den Beihilfevorschriften (BhV)338
RdSchr. v. 30. 6. 97, Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Reformgesetz) v. 24. 2. 1997 (BGBl. I S. 322); hier: Durchführungshinweise zu Artikel 14 § 6 des Reformgesetzes sowie zur Anwendung der Sonderzuschlagsverordnung nach § 72 BBesG – (alt) – ab 1. Juli 1997339
RdSchr. v. 8. 7. 97, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; hier: Umsetzung des Gesetzes zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1078)340
RdSchr. v. 22. 7. 97, Gewährung von Beihilfen an Arbeitnehmer und Auszubildende des Bundes; hier: Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 2 SGB V344
RdSchr. v. 24. 7. 97, Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes; hier: 23. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe (Versorgungs-TV)344
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 30. 6. 97, Familienleistungsausgleich; Verfahrensweise in sog. „Weiterleitungsfällen“345
Nichtamtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 10. 6. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1 % Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern345
Bek. v. 12. 6. 97, Ausnahmegenehmigungen nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden346
Bek. v. 12. 6. 97, Ausnahmegenehmigungen nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden346
Bek. v. 11. 7. 97, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid346
Bek. v. 11. 7. 97, Ausnahmegenehmigungen nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden346
Buchbesprechung
Rückzug des Staates im Wirtschaftsverwaltungsrecht: zur Deregulierungsdebatte in Deutschland347
metis