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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 20/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 30. 3., 10., 12. u. 4. 4. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland374
Bek. v. 10. 4. u. 28. 3. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland374
Bek. v. 4. 4. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland374
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 30. 5. 95, Durchführung des § 3 a BBesG374
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 5. 4. 95, VwV zur Bundeshaushaltsordnung (Vorl.VV-BHO)375
RdSchr. v. 28. 4. 95, Vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung der Bundesverwaltung im Haushaltsjahr 1995 (§ 5 BHO)376
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 19. 4. 95, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels in Pulverform mit Zusatz von Kaliumjodat384
Bek. v. 27. 4. 95, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Müsli-Riegeln mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Matitsirup384
Seite
Bek. v. 2. 5. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Instant-Eistee-Getränkepulver für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K384
Bek. v. 8. 5. 95, Änderung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden385
Bek. v. 8. 5. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden385
Bek. v. 10. 5. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Bitter-Schokolade mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt385
Bek. v. 11. 5. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Klebstoffen für die Zigarettenherstellung unter Mitverwendung von Borsäure385
Bek. v. 17. 5. 95, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kochsalz und Gewürzen, jeweils aromatisiert durch äußerliche Anwendung von Raucharomen, für Verbraucher im Sinne von § 6 Abs. 1 LMBG386
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erl. v. 20. 1. 95 über die Errichtung eines „Arbeitskreises Sport und Umwelt“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit386
RdSchr. v. 4. 5. 95, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen; R über die Eignungsprüfung, den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von Meßeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen388
RdSchr. v. 5. 5. 95, R über die Auswertung kontinuierlicher Emissionsmessungen388
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