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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 1/1979

Amtlicher Teil Veröffentlichungen des BundesSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 24., 28., 29., 30. 11. u. 1. 12. 78, Ausländische Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland2
Bek. v. 12. u. 18. 12. 78, Botschaften der Bundesrepublik Deutschland im Ausland2
Bek. v. 12. u. 18. 12. 78, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland3
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
RdSchr. v. 9. 11. 78, Beihilfevorschriften (BhV); Konkurrenz zwischen Beihilfe nach Nr. 15 Abs. 1 BhV und Sterbegeld nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Beamtenversorgungsgesetz3
Bek. d. BPersA v. 19. 12. 78, Beschl. Nr. 396/783
U. Umweltangelegenheiten
Bek. v. 12. 12. 78, Richtlinie für Sachverständige zur Beurteilung von Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen3
V. Verfassung, Staatsrecht und Verwaltung; Medienpolitik
RdSchr. v. 15. 12. 78, Verzeichnis der Staatsangehörigkeitsbehörden5
Seite
Personalnachrichten
Bundespräsidialamt6
Der Bundesminister des Innern6
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten6
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit6
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen6
Bundesrat6
Sonstige Veröffentlichungen
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Beschl. v. 15. 9. 78, Empfehlung zum Ankauf von Werken zeitgenössischer Künstler7
Beschl. v. 15. 9. 78, Anerkennung deutscher Schulen im Ausland7
Beschl. v. 25. 10. 78, Anerkennung von Abschlußzeugnissen der Realschule, die von der Deutschen Schule Madrid erteilt werden8
Beschl. v. 25. 10. 78, Anerkennung der Firmenschule der Philipp Holzmann AG in Dammam/Saudi-Arabien als Deutsche Auslandschule, die zum Hauptschulabschluß führt8
Beschl. v. 25. 10. 78, Ermächtigung des Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo zur erstmaligen Abhaltung einer Reifeprüfung8
Beschl. v. 2. 11. 78, Aufhebung der Anerkennung der Deutscher. Schule Sevilla8
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