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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 18/2016

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
BRdSchr. v. 11.1.16, Zuschläge nach den §§ 50a bis 50e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Rentenrechtliche Bemessungswerte366
RdSchr. v. 14.3.16, Vererbbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs von Tarifbeschäftigten; Folgerungen aus der Rechtsprechung des BAG vom 22.9.2015 sowie des EuGH vom 12.6.2014368
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 3.3.16, Bekanntmachung der vom 1.1.2016 an geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G – leine Hochsee- und Küstenfischerei der Beitragsübersicht der Fischerei) sowie der ab 1.1.2016 geltenden Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten oder Lebenspartner und der ab 1.1.2016 geltenden Durchschnittssätze des Jahreseinkommens für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGV VII versicherten Küstenfischer sowie der ab 1.1.2016 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt gem. § 92 Abs. 4 SGB VII370
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 16.2.16, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen einer mit den Vitaminen A und D angereicherten flüssigen Pflanzenfettzubereitung371
Bek. v. 23.2.16, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Leucin, L-Valin und L-Isoleucin371
Bek. v. 22.3.16, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Schwarzem Pfeffer aus Indonesien (ganz, gemahlen und geschrotet), der Rückstände bis zu 0,03 mg/kg DEET enthält371
Bek. v. 22.3.16, Ausnahmegenehmigung gem. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 0,9 mg/kg DEET enthalten372
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gruppe K 2 – Kunst und Kultur
Bek. v. 31.1.16, Statut der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo und der Deutschen Akademie Rom Casa Baldo in Olevano Romanot373
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