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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 34/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 24. 8. 94, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland978
Bek. v. 16., 18., 19. u. 25. 8. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland978
Bek. v. 24., 17. u. 18. 8. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland979
Bek. v. 15. u. 25. 8. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland979
Bek. v. 18. u. 22. 8. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland979
Bek. v. 8. 8. 94, Vertretungsbüro der Bundesrepublik Deutschland im Ausland979
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Anordnung v. 17. 8. 94, Benennung von Beamten und Angestellten des Bundes sowie von Beschäftigten der Deutschen Bahn AG zur Berufung als ehrenamtliche Richter bei Sozialgerichten und Landessozialgerichten980
P. Polizeiangelegenheiten
Erl. v. 23. 8. 94, Vorl. Organisations- und Dienstpostenplan des Bundesgrenzschutzes (ODP); Grenzschutzämter Frankfurt/ Oder und Pirna980
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 30. 8. 94, Amtliche Neuerscheinung „Finanzbericht 1995“ 980
Seite
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 7. 7. 94, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtsaftkonzentraten mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie den mit diesen Konzentraten hergestellten Diät-Fruchtnektaren981
Bek. v. 7. 7. 94, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem Tomatenketchup mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K981
Bek. v. 13. 7. 94, Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Backwaren mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam981
Bek. v. 18. 7. 94, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Aprikosenkeksen für Diabetiker mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K982
Bek. v. 20. 7. 94, Änderung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Negerküssen für Diabetiker mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie der Zuckeraustauschstoffe Isomalt, Sorbit und Polydextrose982
Bek. v. 21. 7. 94, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtnektaren und -Fruchtsaftgetränken mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K983
Personalnachrichten
Bundesrat983
Auswärtiges Amt984
Bundesministerium des Innern984
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung984
metis