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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 7/1985

Amtlicher TeilSeite
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
RdSchr. v. 1. 2. 85, Durchführung des BAT; a) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwenden (§ 20 Abs. 2 Buchst. c BAT) b) Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die nicht den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwenden c) Mitglieder der Arbeitgeberverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände – VKA – (§ 20 Abs. 2 Buchst. a BAT), die nicht Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind102
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