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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1987

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17., 18. 3., u. 8. 4. 87, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland238
Bek. v. 18., 25. 3., 1. u. 3. 4. 87, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland238
Bek. v. 17., 25., 31. 3., 2. u. 13. 4. 87, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland239
Bek. v. 19. u. 26. 3. 87, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland239
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 15. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Tafelsüßstoffes in Tablettenform mit einem Zusatz von Aspartam239
Bek. v. 17. 12. 86, Ausnahmegenehmigung für das Herstellen und Inverkehrbringen von Süßstofftabletten mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam240
Bek. v. 18. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Getränken mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam240
Bek. v. 18. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertverminderten Instant-Kaltgetränken mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam240
Bek. v. 19. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Speisequarkzubereitungen sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam241
Bek. v. 22. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz von Aspartam242
Bek. v. 23. 12. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Kaugummieerzeugnissen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Palatinit (Isomalt) und des Süßstoffes Aspartam242
Bek. v. 23. 12. 86 u. 5. 1. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer koffeinhaltigen Brause mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam243
Bek. v. 13. 1. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 LMBG für den Import eines Afri-Cola-Light-Konzentrat (Grundstoffes) mit einem Zusatz von Aspartam sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen aus mit diesem Konzentrat hergestellten Getränke „Afri-Cola-Light“244
Bek. v. 8. 1. 87, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der vollbilanzierten Formuladiät „ Salvimulsin“244
Bek. v. 15. 1. 87, Aunahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 2 LMBG für den Zusatz von Sorbinsäure zu Brot244
Seite
Bek. v. 23. 1. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 LMBG für den Import eins Pepsi-Light-Konzentrats mit einem Zusatz von Aspartam und für das Herstellen und Inverkehrbringen des mit diesem Konzentrat hergestellten Getränkes „Pepsi-Light“245
Bek. v. 23. 1. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines Kaugummis mit einem Zusatz von Aspartam245
Bek. v. 2. 2. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bestimmten Puddingpulvern mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam245
Bek. v. 3. 2. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Instant-Getränkepulvern mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam245
Bek. v. 9. 2. 87, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetischen, bilanzierten Ergänzungsnahrung, „Falkamin“ (frühere Bezeichnung: „ Aminofalk“) zur Ernährung bei Leberzellinsuffizienz246
Bek. v. 3. 3. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes für die Erteilung einer Versuchsgenehmigung für die Ultrafiltration von Kirsch-, Pflaumen- und Apfelsaft aus Konzentrat und von Kirsch-, Pflaumen- und Apfelsaftkonzentrat246
Bek. v. 10. 3. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 Abs. 1 LMBG für die Einfuhr von unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen hergestellten Speiseeis246
Bek. v. 24. 3. 87, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen einer vollbilanzierten Oligopeptid-Diät „ Salvipeptid“247
Bek. v. 31. 3. 87, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der bilanzierten Diät Fresubin plus247
Bek. v. 3. 4. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen der bilanzierten Diät „ Enrich“ mit Zusatz von Mineralstoff- und Spurenelementverbindungen sowie der Vitamine A und D 3247
Bek. v. 7. 4. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen eines diätetischen Elektrolytgetränks für Hochleistungssportler mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat248
Bek. v. 14. 4. 87, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen von diätetischen Obstkonserven mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam248
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Anordnung v. 27. 1. 87 über die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Geschäftsbereich des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie für das Verfahren bei der Vertretung (Vertretungsordnung BMU) –249
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