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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 45/2015

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 22.6.15, Auslandstrennungsgeld nach der Auslandstrennungsgeldverordnung (ATGV) und Aufwandsentschädigung nach der Aufwandentschädigungs-Richtlinie (AER); Neufassung der Liste der Prozentsätze der immateriellen Anteile im Auslandszuschlag894
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 25.6.15, Gesetz zur Gewährung eines Altersgeldes für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten (AltGG)902
RdSchr. v. 26.6.15, Durchführung des Verfahrens nach § 49 Absatz 2 Satz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)902
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesversicherungsamt
Bek. v. 18.6.15, Bekanntmachung der vom 1.1.2015 geltenden Durchschnittsheuern für Seeleute in der Fischerei (Abschnitt G – Kleine Hochsee- und Küstenfischerei der Beitragsübersicht der Fischerei) sowie der ab 1.1.2015 geltenden Bruchteile des Durchschnittsjahreseinkommens der nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Ehegatten oder Lebenspartner und der ab 1.1.2015 geltenden Durchschnittssätze des Jahreseinkommens für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII versicherten Küstenfischer sowie der ab 1.1.2015 geltenden monatlichen Durchschnittssätze für Beköstigung in der Seefahrt gem. § 92 Abs. 4 SGB VII903
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 1.7.15, Bekanntmachung von zugelassenen überwachungsstellen nach § 37 Abs. 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)903
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 16.6.15, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs.1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Getränken, die ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthalten, mit 320 mg/l Koffein und Zusatz von Taurin und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen für diese Getränke904
Bek. v. 16.6.15, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs.1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränks mit 320 mg/l Koffein, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen von Grundstoffen für dieses Getränk905
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erl. v. 29.6.15, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – StLB-Bau906
metis