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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 2/1991

Amtlicher TeilSeite
Bundeskanzleramt
Erl. d. Bundesregierung v. 18. 12. 1990 über die Aufhebung des Erlasses der Bundesregierung über den Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin18
Auswärtiges Amt
Bek. v. 8. 11. 90, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublick Deutschland18
Bek. v. 8., 13., 29., 30. 11., 4. u. 5. 12. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland18
Bek. v. 13., 16., 22., 23. 11. u. 6. 12. 90, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland20
Bek. v. 13. u. 15. 11. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland20
Bek. v. 13. 11. 90, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland20
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 5. 11. 90, Verfahrensordnung des Bundespersonalausschusses über die Feststellung der Befähigung der anderen als Laufbahnbewerber für den Dienst in der Bundesverwaltung n. § 21 BBG21
Bek. d. BPersA v. 5. 11. 90, Verfahrensordnung des Bundespersonalausschusses zur Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführung von Beamten in die Aufgaben der Laufbahnen des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes für den Aufstieg für besondere Verwendungen23
Bek. d. BPersA v. 17. 12. 90, Feststellungsverfahren für den Verwendungsaufstieg in den höheren Dienst n. § 33a BLV24
KN: Katastrophen-/ Zivilschutz, Notfallvorsorge, Zivile Verteidigung
RdSchr. v. 5. 12. 90, Erfassungsvorschriften; Änderung des Geltungsbereichs des Wehrpflichtgesetzes24
Seite
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 14. 11. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Halsbonbons mit dem Zuckeraustauschstoff Maltidex 100 (Maltitolsirup)25
Bek. v. 14. 11. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von a) Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Maltitsirup (Maltidex 100, Malbit) und b) Süßwarenkomprimaten mit einem Zusatz des Zuckeraustauschsstoffes Maltit kristallin (Malbit cryst.)25
Bek. v. 16. 11. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis26
Bek. v. 22. 11. 90, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Diätjoghurt mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam durch die Südmilch Aktiengesellschaft, Stuttgart26
Bek. v. 22. 11. 90, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit dem Süßstoff Aspartam und den daraus hergestellten Diät-Fruchtquarkzubereitungen durch die Onlien & Co. KG, Mühleim an der Ruhr, und die Franz Zentis GmbH & Co., Aachen26
Bek. v. 22. 11. 90, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Fruchtjoghurt sowie darin verwendeter Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam durch die Nestlé Milchfrischprodukte GmbH, Frankfurt, und die Deutsch-Schweizerische Früchteverarbeitung GmbH, Konstanz26
Bek. v. 17. 12. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Mitverwendung von Frischkäse bei der Herstellung von Speiseeis26
Bek. v. 18. 12. 90, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüren und Backzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K26
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung v. 21. 11. 90, „ Raumordnung und Binnenmarkt“27
metis