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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 26/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 13. u. 19. 6. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland534
Bek. v. 14. u. 16. 6. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland534
Bek. v. 7. 6. 95, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland534
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 26. 6. 95, Zusatzversorgung kurzzeitig teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer534
RdSchr. v. 3. 7. 95, Beihilfevorschriften (BhV); Versorgungsempfänger, die als teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst einen tariflichen Anspruch auf anteilige Beihilfe haben539
RdSchr. v. 12. 7. 95, Shuttle-Flugdienst Köln/Bonn – Berlin; Zumutbarkeit bei Dienstreisen539
BGS. Bundesgrenzschutz
Erl. v. 26. 6. 95, Bestimmung der für die Fachaufsicht gegenüber der Zollverwaltung gem. § 68 letzter Satz BGSG in Verbindung mit § 66 Abs. 2 S. 3 BGSG zuständigen Bundesgrenzschutzbehörden539
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
RdSchr. v. 31. 5. 95, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes540
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 12. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diabetiker Pralinés mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt543
Bek. v. 19. 5. 95, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und das Inverkehrbringen von diätetischem Marzipan, Nussipan, Nußnugat hell und dunkel mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K und den Zuckeraustauschstoffen Isomalt und Sorbit543
Seite
Bek. v. 19. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Dessertspeisen in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K543
Bek. v. 19. 5. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüre in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt544
Bek. v. 19. 5. 95, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischer Roter Grütze und diätetischem Kochpudding in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K544
Bek. v. 19. 5. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Marzipanartikeln mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie der Zuckeraustauschstoffe Isomalt und Sorbit545
Bek. v. 7. 6. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 LMBG für die Einfuhr aus Japan und das Inverkehrbringen von Tofupulver unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton545
Bek. v. 8. 6. 95, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von halbrohen geschnittenen Bratkartoffeln sowie weiteren Kartoffelerzeugnissen mit einem Zusatz von bis zu 2 g Sorbinsäure und von bis zu 100 mg Schwefeldioxid je kg Erzeugnis545
Bek. v. 12. 6. 95, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten, „Fresubin flüssig“, „Fresubin plus“, „Fresubin diabetes“, „Fresubin 750 MCT“, „Fresubin plus Sonde“ und „Surrimed OPD“, zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrungen für Heranwachsende und Erwachsene mit Zusatz von Selen545
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
Bek. v. 6. 7. 95, Verwaltungsabkommen über die Verlängerung und Änderung des Abkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates546
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