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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 23/2000

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RL v. 1. 3. 00 des Auswärtigen Amtes für die Vergabe und Abrechnung von Auslandsumzügen (RLAU)450
Bundesministerium des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 23. 6. 00, Einrichtung einer Geschäftsstelle des Bündnisses für Demokratie und Toleranz460
V. Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht, Staatsrecht; Europaangelegenheiten
RdSchr. v. 8. 6. 00, 1. Europäisches Übereinkommen v. 24. 11. 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, 2. Europäisches Übereinkommen v. 15. 3. 1978 über die Erlangung von Auskünften und Beweisen in Verwaltungssachen im Ausland, 3. Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechshilfe in Verwaltungssachen v. 31. 5. 1988; Bestimmungen der zentralen Anlaufstellen (Behörden)460
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 28. 3. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG im Rahmen einer klinischen Studie für die Verwendung von Eisenpyrophosphat in Milchgetränken an Frauen mit niedrigem Eisenstatus461
Seite
Bek. v. 7. 4. 00, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der Produkte „Peak Amino Power Paks, Power Fuel High Performance und Power Bombs“ mit Zusätzen der freien Aminosäuren Arginin und Ornithin als Lebensmittel für intensive Muskelanstrengungen, vor allem für Sportler461
Bek. v. 12. 4. 00, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Magnesiumcitrat und Zinksulfat (Multivitamin-Mineralstoff-Brausetabletten)462
Bek. v. 12. 4. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Calcium und Vitamin D in Form einer Lutschtablette462
Bek. v. 18. 4. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zink, Eisen, Kupfer, Mangan, Jod, Molybdän, Chrom und Selen462
Bek. v. 18. 4. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Magnesiumoxid in Form einer Lutschtablette463
Bek. v. 18. 4. 00, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrung für Schul- und Kleinkinder bis zu 12 Jahren mit einem Zusatz von Selen463
Bek. v. 20. 4. 00, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel464
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