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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 19/2019

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
B. Angelegenheiten der Bundespolizei
VwV v. 8.5.19, Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei; Anpassung der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten in der Bundespolizei (VwV) aufgrund der Umstellung der Versorgung der Polizeivollzugsbeamten des gehobenen und höheren Dienstes in der Bundespolizei358
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 7.5.19, § 16 (Bund) Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD); Neufassung der Durchführungshinweise360
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 6.5.19, Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden; Inkraftsetzung der Änderungen der Fußnote Nr. 3 in der Anlage zur VV Nr. 2.3 zu § 7 BHO, der VV Nrn. 5.6.1, 8.2.1, 8.5, 12.4.6, 12.6.1 zu § 44 BHO, der Nr. 4 der Anlage 1 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-I), der Nrn. 4.2 und 6.6 der Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-P), der Nr. 6.5 der Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-GK), der VV Nr. 2.1 zu § 58 BHO, der Fußnote in der VV Nr. 7.1.1 zu § 59 BHO und der VV Nr. 1.1 zu § 65 BHO sowie Streichung der Nr. 9.2.3 der Anlagen 1 und 4 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-I/ANBest-PKosten) und der Nr. 8.2.3 der Anlagen 2 und 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO (ANBest-P/ANBest-GK)372
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 9.5.19, Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln; AMR 6.7 „Pneumokokken-Impfung als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durch Schweißen und Trennen von Metallen”374
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 7.3.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten378
Bek. v. 13.5.19, Ausnahmegenehmigungen nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von bis zu 140 mg/l Sauerstoff („Active O2 Lime Orange Blossom”)378
Bek. v. 14.5.19, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Carnitintartrat379
Bek. v. 16.5.19, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten379
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