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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 36/1992

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 3. 9. 92, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland846
Bek. v. 27., 28. 8., 1., 3., 9., 10. u. 14. 9. 92, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland846
Bek. v. 27. 8., 2. u. 7. 9. 92, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland846
Bek. v. 8. u. 9. 9. 92, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland847
VwV v. 26. 8. 92, VwV zur Ergänzung der Auswahl-, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Laufbahnen des höheren, gehobenen und mittleren Auswärtigen Dienstes847
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Erlaß v. 14. 9. 1992 über das Bundesinstitut für Sportwissenschaft847
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 23. 9. 92, Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder für das Jahr 1993848
RdSchr. v. 24. 9. 92, Beihilfevorschriften des Bundes849
Bek. v. 24. 9. 92, Neuregelung der Vergütungen und Löhne für die Arbeitnehmer des Bundes849
Seite
Der Bundesminister der Finanzen
Bek. v. 10. 9. 92, Amtliche Neuerscheinung „Finanzbericht 1993“ 850
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bek. v. 15. 10. 92, Ausschreibung Bundeswettbewerb 1993 „Unser Dorf soll schöner werden“850
Der Bundesminister für Gesundheit
Bek. v. 31. 8., 1. u. 4. 9. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid854
Bek. v. 2. 9. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i. V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von mit Wasserstoffperoxid gereinigten Walnüssen855
Bek. v. 7. 9. 92, Ausnahmegenehmigungen n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch- und Fleischerzeugnissen, die unter Anwendung von Raucharomen hergestellt werden856
Bek. v. 11. 9. 92, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren bis zu 0,5 %856
Bek. v. 15. 9. 92, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Bonbons mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt856
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