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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 40/2016

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Erl. v. 28.7.16, Erlass über die Errichtung eines Beirates zum Vollzug der Richtlinie über eine Anerkennungsleistung am ehemalige deutsche Zwangsarbeiter (ADZ-Anerkennungsrichtlinie)782
RdSchr. v. 9.8.16, Durchführung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages782
RdSchr. v. 9.8.16, Beschäftigte im Vorzimmer; zusätzliche oder vorübergehende Wahrnehmung der Tätigkeiten783
RdSchr. v. 11.8.16, Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG) v. 3.12.205; Mindestversorgungsbezüge und Mindesthöchstgrenzen ab 1.1.2016785
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 27.7.16; Bekanntmachung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschluss der Vertreterversammlung786
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 16.8.16, Berichtigung von Technischen Regeln; TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub”; TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen”791
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 28.7.16, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält791
Bek. v. 2.8.16, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumflorid791
Bek. v. 4.8.16, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Leucin, L-Valin und L-Isoleucin792
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 15.8.16, Rechnungswesen und Statistik der GKV; Änderungen des Kontenrahmens und der Statistik793
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erl. v. 1.8.16, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau798
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