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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 11/1979

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 19. 4. 79, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland118
Bek. v. 4., 5. u. 10. 4. 79, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland118
Der Bundesminister des Innern
D. Beamtenrecht und sonstiges Personalrecht des öffentlichen Dienstes
Bek. v. 28. 12. 78, TV zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT118
RdSchr. v. 5. 4. 79, Anerkennung von Umzugsverzögerungsgründen u. § 2 Abs. 2 TGV; hier: Schul- und Berufsausbildung eines Kindes119
O. Verwaltungsorganisation, Kommunalwesen, Statistik
RdSchr. v. 5. 4. 79, Schnittstellen für systemneutrale Anwendungsprogrammierung; Dateiverwaltungs-, Datenbank- und Datenkommunikationssysteme120
Seite
RS. Reaktorsicherheit, Sicherheit sonstiger kerntechnischer Anlagen, Strahlenschutz
RdSchr. v. 23. 3. 79, Durchführung der Strahlenschutzverordnung; hier: Richtlinien über Prüffristen bei Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen120
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
Bek. v. 4. 4. 79, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes123
Bek. v. 9. 4. 79, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von Strontiumchlorid in kosmetischen Mitteln123
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
Grundsätze n. § 176 a Abs. 5 BBG; (Nachweis einer qualifizierten Lehrtätigkeit für die Übernahme von Fachhochschullehrern an Hochschulen des Bundes als beamtete Professoren v. 10. 4. 79123
metis