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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 1/2008

Amtlicher TeilSeite
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Gruppe K 4; Geschichte, Erinnerung
Bek. v. 3. 12. 07, Änderung der Satzung der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus2
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 1. 12. 07, Berufskrankheiten-Verordnung; Änderung des Merkblattes zur Berufskrankheit Nr. 2101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung.2
Bek. v. 4. 12. 07, Bekanntmachung der Rechengrößen der Sozialversicherung für 20083
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 13. 12. 07, Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); § 3 Abs. 1 Nr. 2 Berücksichtigungsfähigkeit von Kindern4
M. Migration, Integration; Flüchtlinge; Europäische Harmonisierung
RL v. 20. 12. 07 zur Umsetzung der Entscheidung des Rates 2007/435/EG über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 – 20134
Seite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 10. 12. 07, Bekanntmachung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschluss der Vertreterversammlung9
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 19. 11. 07, Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von drei mit L-Carnitin-L-Tartrat angereicherten proteinhaltigen Getränkepulvern10
Bek. v. 22. 11. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von drei mit L-Carnitin-L-Tartrat angereicherten Riegeln11
Bek. v. 28. 11. 07, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Paprika, der Rückstände bis zu 0,5 mg/kg Spinosad enthält und Trauben, die Rückstände bis zu 0,2 mg/kg Spinosad enthalten.11
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 20. 11. 07, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau12
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