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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 25/2016

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 14.3.16, Schul- und Kinderreisebeihilfe an Angehörige des Auswärtigen Dienstes (SKRB-VwV) v. 13.7.12; Änderung der SKRB-VwV478
Bundesministerium des Innern
O. Verwaltungsmodernisierung; Verwaltungsorganisation
Bek. v. 28.12.15; Vertrag über die kontinuierliche Übermittlung amtlich digitaler Geobasisdaten der Länder zur Nutzung im Bundesbereich (VGeoBund)481
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 10.5.16, Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln; AMR 11.1 „Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMed-VV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B”484
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 4.5.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Gelée Royale487
Bek. v. 4.5.16, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Margarinen und Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D487
Bek. v. 17.5.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten487
Bek. v. 4.5.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Gelée Royale488
metis