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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 6/2017

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 20.12.16, Dienstwohnungsvorschriften; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 DWV; Festsetzung für den Zeitraum 2015/2016106
Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 23.12.16, Zweite Verlängerung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Lycopin107
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit („Hot Blood Energy”)107
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin und Inosit („Hot Blood Energy Himbeere”)108
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Inosit („Hot Blood Energy Acai”)108
ek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin („Hot Blood Energy Exotic”)109
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin („Hot Blood Energy Granatapfel & Cranberry”)110
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin („Hot Blood Energy Apfel”)110
Bek. v. 27.12.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Getränkes, das ein aus Molke gewonnenes Erzeugnis enthält, mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin und Inosit („Hot Blood Energy Blueberry”)111
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