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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 3/1992

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 13., 14., 22., 26. u. 27. 11. 91, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland46
RdSchr. v. 15. 10. 91, Auslandsumzugskostenverordnung v. 4. 5. 1991; Auslandsdienstorte, für die ein Betrag zum Beschaffen klimabedingter Bekleidung gezahlt wird46
VwV v. 15. 10. 91, über die Zahlung von Schul- und Kinderreisebeihilfen an Angehörige des Auswärtigen Dienstes im Ausland48
VwV v. 11. 11. 91, zu § 2 Abs. 2 der Heimaturlaubsverordnung50
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 28. 10. 91, Beschl. Nr. 241/9151
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
RdSchr. v. 8. 11. 91, Langfristiger Austausch von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung mit Frankreich und Großbritannien im Jahre 199251
Seite
Der Bundesminister der Finanzen
Anordnung v. 5. 9. 91, über die Übertragung von Zuständigkeiten an die Oberfinanzdirektionen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich nach dem 1. EheRG59
Anordnung v. 5. 9. 91, über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung60
Anordnung v. 5. 9. 91, über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung60
Bek. v. 27. 12. 91, Amtliche Neuerscheinung „Finanzbericht 1992“65
Der Bundesminister für Familie und Senioren
Gemeins. RdSchr. d. BMFuS u. d. BMI v. 18. 11. 91, Zahlung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz an Angehörige des öffentlichen Dienstes65
metis