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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 17/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 18. 5. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland322
Bek. v. 7. u. 8. 5. 90, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland322
Bek. v. 2., 10. u. 14. 5. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland322
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 15. 5. 90, ÄTV Nr. 3 zum TV über eine Zulage an Arbeiter323
RdSchr. v. 21. 5. 90, Beihilfevorschriften; sog. Festbetragarzneimittel (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 BhV)323
RdSchr. v. 22. 5. 90, Richtlinien über die Gewährung von Schul- und Kinderreisebeihilfen v. 22. 5. 1985 i.d.F v. 5. 6. 1989324
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 2. 5. 90, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Süßstofftabletten mit dem Süßstoff Aspartam324
Bek. v. 2. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen der Brause Coca-Cola Light mit dem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Saccharin324
Bek. v. 4. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen325
Bek. v. 10. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von mit Vitamin A und Vitamin D angereichertem Speiseöl als vitaminisiertes Lebensmittel325
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Popcorn mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Palatinit® (Isomalt)325
Bek. v. 14. 5. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Kräuterbonbons mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes PalatinitR (Isomalt)326
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und das Inverkehrbringen eines brennwertarmen Früchtetee-Instant-Getränkepulvers auf der Basis von Maltodextrin mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam326
Bek. v. 14. 5. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis der Sorte „Rahmeis“, das in seiner Zusammensetzung v. § 1 Abs. 2 Nr. 3 der Speiseeisverordnung abweicht327
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Frischkäse327
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 73 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kaugummi mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes LycasinR (Maltitsirup)327
Bek. v. 14. 5. 90, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von alkoholfreien und brennwertverminderten Trinkjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam328
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat bzw. Acesulfam-K und Cyclamat328
Bek. v. 14. 5. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. m. § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Süßstofftabletten und einer Streusüße auf der Basis von Maltodextrin mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam328
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft
Bek. v. 15. 5. 90, Verwaltungsabkommen über die Verlängerung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung eines Wissenschaftsrates329
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt330
Der Bundesminister des Innern330
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit330
Der Bundesminister für Forschung und Technologie330
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschschaft331
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit331
Buchbesprechung
Handbuch der Bundesregierung332
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