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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 51/2004

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 29. 9. 04, Auslandstrennungsgeld; Änd. der Anlage 8 zum BezugsRdSchr. v. 3. 4. 20001018
Bundesministerium des Innern
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bek. v. 12. 10. 04, Jahresprogramm der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung für das Jahr 2005 – Auszug –1021
D. Öffentlicher Dienst
Bek. d. BPersA v. 21. 9. 04, Verfahrensordnung des Bundespersonalausschusses über die Feststellung der Befähigung der anderen als Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber für den Dienst in der Bundesverwaltung1026
Bek. d. BPersA v. 21.9.04, Verfahrensordnung über die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführung in die Aufgaben der höheren Laufbahn im Rahmen des Praxisaufstiegs1028
Bek. d. BPersA v. 21.9.04, Verfahrensordnung über die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses der Einführung in Laufbahnen des höheren Dienstes im Rahmen des Ausbildungsaufstiegs1029
Seite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 24. 8. 04, Feststellungsvermerk der rechnerischen oder sachlichen Richtigkeit; Verbindung mit der Anordnung1031
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 10. 8. 04, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Halsbonbons mit Vitamin C und Zusatz von Sucralose in verschiedenen Geschmacksrichtungen1032
Bek. d. BVL v. 10. 8. 04, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bestimmt sind1032
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