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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 28/2004

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
RdSchr. v. 15. 3. 04, Auslandstrennungsgeld; Änd. der Anlage 8 zum Bezugsrundschreiben v. 3. 4. 2000542
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 10. 3. 04, Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)545
RdSchr. v. 10. 3. 04, Neufassung der Beihilfevorschriften Ausland548
RdSchr. v. 17. 3. 04, Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Durchführungshinweise551
RdSchr. v. 22. 3. 04, Zuschläge zum Ruhegehalt, §§ 50 a, 50 b, 50 d und 50 e Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Rentenrechtliche Bemessungswerte551
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 11. 2. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Halspastillen mit Zusatz von Sucralose552
Bek. d. BVL v. 11. 2. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Hustenbonbons mit Vitaminen und Zusatz von Sucralose552
Seite
Bek. d. BVL v. 11. 2. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Halsbonbons mit Vitamin C und Zusatz von Sucralose in verschiedenen Geschmacksrichtungen553
Bek. d. BVL v. 5. 3. 04, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden553
Bek. d. BVL v. 5. 3. 04, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden554
Bek. d. BVL v. 5. 3. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden554
Bek. d. BVL v. 5. 3. 04, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fisch und Fischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden555
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erl. v. 25. 3. 04 zur Aufhebung des Erl. über die Errichtung eines Wissenschaftlichen Beirates „Bodenschutz“ beim BMU v. 22. 7. 1998556
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