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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 31/1986

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 17. 9. 86, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland594
Bek. v. 11., 15. u. 23. 9. 86, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland594
Bek. v. 15. 9. 86, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland594
Bek. v. 16. 9. 86, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland594
1. VwV v. 9. 9. 86, zur Änderung der Auswahl-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren Auswärtigen Dienstes594
Der Bundesminister des Innern
P. Polizeiangelegenheiten
Erl. v. 18. 8. 86, Einrichtung neuer Grenzschutzstellen/Änderung der Erreichbarkeit; Goch-Autobahn und Helmstedt Bhf.595
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 19. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen einer Fruchtzubereitung mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam zur Herstelung von Diätjoghurt sowie eines unter Verwendung dieser Fruchtzubereitung hergestellten Diätjoghurts596
Bek. v. 23. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der diätetischen Lebensmittel „Salvipeptid nephro I“ und „Salvipeptid nephro II“596
Bek. v. 18. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Streusüße mit dem Süßstoff Aspartam597
Seite
Bek. v. 22. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Cola-Getränkes unter Mitverwendung des Süßstoffes Aspartam597
Bek. v. 22. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Staubzuckers als Dekorzucker mit einem Zusatz von Stearaten597
Bek. v. 22. 9. 86, Ausnahmegenehmigung nach § 37 i. V. mit § 47 LMBG für den Import eines Pepsi Light Konzentrates mit einem Zusatz von Aspartam und für das Herstellen und Inverkehrbringen des mit diesem Konzentrat hergestellten Getränkes „Pepsi Light“598
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Bek. v. 17. 9. 86, Familienheimrichtlinien des Bundes v. 1. 5. 1971 (FHR); Änderung der Familienheimrichtlinien und des Darlehnsvertragsmusters598
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt599
Der Bundesminister des Innern599
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit600
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit600
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit600
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung600
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