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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

A. Zeitliche Übersicht

Seite
Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien
2001
November
23.
Bek. Änd. der Satzung der Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung130
2002
April
10.
FilmförderungsRL354
Juli
19.
Bek. Satzung der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas812
Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien
2002
November
10.
FilmförderungsRL der BKM840
Auswärtiges Amt
2001
Dezember
6.
RdSchr. 1. AuslandstrennungsgeldV, 2. Erläuterungen und Hinweise des AA zur Durchführung der AuslandstrennungsgeldV, 3. RL über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Bundesbeamte in Fällen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsführung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland, im Ausland und vom Ausland ins Inland; Euroumstellung130
20.
Bek. Außerkrafttreten von VwV über die Auswahl, Ausbildung und Prüfung sowie über den Aufstieg für die Laufbahn des mittleren, gehobenen und höheren Auswärtigen Dienstes131
2002
Januar
1.
RL des AA für die Erstattung der Transportversicherungskosten bei Auslandsumzügen (RLTV)2
Seite
März
5.
Bek. Verz. der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland338
Juli
16.
VwV über die Zahlung von Schul- und Kinderreisebeihilfen an Angehörige des Auswärtigen Dienstes im Ausland (SKRB-VwV)608
September
24.
AVwV zur Festsetzung des Kaufkraftausgleichs nach dem BBesG757
Bundesministerium des Innern
2001
Dezember
4.
RdSchr. Durchführung des § 257 SGB V; Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. 1. 200290
10.
RdSchr. Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Hinweisänd. und Aktualisierung von bekannt zu gebenden Beträgen131
11.
RdSchr. TV zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) v. 5. 5. 1998; Mindestnettobetragstabelle 200227
12.
RdSchr. Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Hinweise146
Bek. der Geschäftsstelle des BPersA294
14.
RdSchr. Abschluss von ÄndTV; Tarifverhandlungen am 29. 10. 2001 zur Reparatur der MantelTV218
17.
RdSchr. RL zur Förderung der Arbeit der Sozialwerke der Bundesverwaltungen250
18.
VwV zur Änd. der AVwV zu § 35 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – DA für den Oberbundesanwalt beim BVerwG –90
RdSchr. Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Soziale Sicherung von Pflegepersonen (§ 44 SGB XI)131
RdSchr. RL für Kranzspenden und Nachrufe beim Ableben von Bundesbediensteten; Umstellung auf den Euro250
Seite
20.
Bek. über die Herausgabe der 4. Lieferung zur 2. Auflage des Datensatzes für das Meldewesen – Einheitlicher Bundes-/Länderteil – (DSMeld)90
2002
Januar
8.
Bek. Karte der Wahlkreise für die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag; Berichtigung134
9.
RdSchr. Beihilfevorschriften (BhV) des Bundes; Umsatzsteuerpflicht für Gutachten gem. Anl. 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV250
10.
Bek. ÄndTV Nr. 2 v. 31. 8. 2001 zum TV zur Anpassung des Tarifrechts für die Waldarbeiter des Bundes an den TV-WaB (TV-WaB O)250
Bek. ÄndTV Nr. 9 v. 31. 8. 2001 zum TV für die Waldarbeiter des Bundes (TV-WaB)252
15.
Bek. Ausschreibung eines Lehrgangs zum Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-EignungsV (AEVO)294
21.
RdSchr. Kosten der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen i. S. des § 46 Abs. 6 BPersVG; Umstellung der Beträge auf den Euro250
30.
Bek. 75. TV zur Änd. des Bundes-AngestelltenTV253
Bek. 76. TV zur Änd. des Bundes-AngestelltenTV254
Bek. IT-Fortbildungskonzept des Bundes339
31.
Bek. Neufassung der AVwV zu § 35 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) – DA für den Vertreter des Bundesinteresses beim BVerwG132
Februar
26.
Bek. der Geschäftsstelle des BPersA294
RdSchr. Arbeitsbedingungen der bei Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten nicht entsandten Arbeitnehmer; TV v. 30. 11. 2001338
März
5.
Bek. RL zur Förderung von Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)279
7.
Bek. TV über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TV Altersversorgung – ATV) v. 1. 3. 2002371
April
9.
RdSchr. Beihilferecht des Bundes und der Länder; Organisations- und Flugkostenpauschalen im Rahmen von Organtransplantationen478
Seite
26.
RdSchr. Durchführung des § 3 a BundesbesoldungsG (BBesG); Urt. des BVerwG v. 21. 12. 2000 – 2 C 40.99390
Erl. über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)393
Mai
6.
RdSchr. TV zur Regelung der Altersteilzeit (TV ATZ) v. 5. 5. 1998: Anwendungsbereich der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 2 Buchst. a TV ATZ; Auswirkung des Tarifergebnisses zur Reform der Zusatzversorgung391
16.
Bek. Empfehlungen zur Inanspruchnahme von externen Unterstützungsleistungen durch Bundesbehörden im IT-Bereich392
Juni
11.
RdSchr. TV über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (TV Altersversorgung – ATV) v. 1. 3. 2002; Durchführungshinweise491
18.
RdSchr. Durchführung der Pflegeversicherung610
Juli
8.
RdSchr. Zwanzigste Bek. von Änd. der AVwV zum PersonenstandsG (Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden – DA –) v. 10. 6. 2002640
9.
AVwV zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der ErholungsurlaubsV478
11.
RL für den Einsatz der Informationstechnik in der Bundesverwaltung; Materialien der KBSt624
August
1.
RdSchr. VersorgungsrücklageG (VersRücklG)656
8.
Bek. Ausschreibung eines Lehrgangs zum Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse nach der Ausbilder-EignungsV (AEVO)724
12.
RdSchr. Änd. des § 49 a VerwaltungsverfahrensG 668 27. Bek. d. BPersA, Geschäftsordnung des BPersA814
28.
RdSchr. V zur Umstellung dienstrechtlicher Vschr. auf Euro724
September
3.
RdSchr. VersorgungsänderungsG 2001 v. 20. 12. 2001 (VersorgÄndG 2001, BGBl. I S. 3926)689
RdSchr. Auswirkungen des SchuldrechtsmodernisierungsG v. 9. 11. 2001 (BGBl. I S. 3138) auf das Besoldungs- und Versorgungsrecht725
18.
Erl. über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl)740
Seite
25.
RdSchr. Erste VwV zur Änd. der AVwV über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder v. 4. 12. 2000 –1. ÄndARVVwV740
30.
Bek. Jahresprogramm der Bundesakademie für öffentilche Verwaltung für das Jahr 2003796
Oktober
1.
RdSchr. Durchführung des § 257 SGB V; Aufhebung einer Verfügung758
16.
RdSchr. Schul- und Kinderreisebeihilfen an Bundesbedienstete im Ausland; AVwV757
25.
AVwV zu § 16 Abs. 1 Satz 2 der ErhloungsurlaubsV815
November
5.
RdSchr. Einrichtung von Verbindungsstellen für Beamte mit Beschäftigungszeiten in EG-Mitgliedstaaten818
14.
RdSchr. Auslandstagegeld bei Inanspruchnahme einer Kantine816
18.
RdSchr. TrennungsgeldV in der seit 1. 6. 1999 geltenden Fassung; Sachbezugswerte ab 1. 1. 2003816
19.
RdSchr. TV über die Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages v. 20. 6. 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (UmzugsTV) v. 24. 6. 1996; ÄndTV Nr. 3 zum UmzugsTV v. 30. 10. 2002848
20.
RdSchr. Durchführung des MutterschutzG für die Arbeitnehmerinnen des öffentlichen Dienstes; Neufassung der Hinweise zur Durchführung des MutterschutzG856
21.
Bek. Änd. der Geschäftsordnung der Bundesregierung v. 11. 5. 1951 aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung v. 22. 10. 2002848
29.
RdSchr. Fahrkostenerstattung; Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des neuen Tarifsystems der Deutschen Bahn AG816
Bundesministerium der Finanzen
2001
Oktober
31.
Bek. Neufassung, RL für die Abfindung der Mitglieder von Beiräten, Ausschüssen, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen im Bereich des Bundes92
November
14.
RdSchr. Zahlstellenbestimmungen für die Bundesverwaltung (ZBestB); Überarbeitung der VSF H 43 00406
Seite
15.
Bek. d. BAnstPT, Erholungswerk Post Postbank Telekom e. V.; Satzung des Erholungswerks Post Postbank Telekom e.V.93
Bek. d. BAnstPT, Erholungswerk Post Postbank Telekom e. V.; Übersicht über die Besetzung der Mitgliederversammlung und des Vorstands des Erholungswerks Post Postbank Telekom e. V. (9. Amtsperiode, Stand: Juli 2001)93
30.
RdSchr. RL für die Führung von Bestandsverz. über bewegliche Sachen n. § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179); 1. Wertgrenze für geringfügige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert; 2. Nachweis der Bestände91
Dezember
5.
Bek. Änd. der AnO zur Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und des Versorgungsausgleichs sowie der Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung und der Vertretung bei Klagen aus den vorgenannten Bereichen (BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung – ZustAO Vers.) v. 27. 1. 2000 (BGBl. I S. 1213)134
Bek. Änd. der AnO über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Festsetzung von Beihilfen sowie für den Erl. von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis für Versorgungsempfänger des Bundes (BMF-Zuständigkeitsanordnung – Beihilfe – ZustAO Beih)135
10.
RdSchr. Ersatzbeschaffung, Aussonderung und Verwertung von Dienstkraftfahrzeugen135
20.
RdSchr. Haushaltsführung 2002106
21.
Bek. d. BAnstPT, Bek. der BKK POST, 5. Nachtrag zur Satzung der BKK POST v. 1. 1. 2000 der BKK POST Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)94
Bek. d. BAnstPT, Bek. der BKK POST, 6. Nachtrag zur Satzung der BKK POST v. 1. 1. 2000 der BKK POST Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)99
2002
Januar
2.
Bek. d. BAnstPT, Bek. der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschl. der Vertreterversammlung254
März
11.
Bek. d. BAnstPT, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 41. Änd. der Satzung der PBeaKK295
Seite
Mai
2.
RdSchr. Zahlstellenbestimmungen für die Bundesverwaltung (ZBestB); Änd. der VSF H 43 00 und H 43 20406
Juni
11.
Bek. d. BAnstPT, Bek. der BKK POST, 7. Nachtrag zur Satzung der BKK POST v. 1. 1. 2000 der BKK POST Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)479
25.
Bek. d. BAnstPT, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat d. PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 42. Änd. der Satzung PBeaKK618
Juli
4.
AnO zur Änd. d. BMF-Zuständigkeitsanordnung – Versorgung v. 4. 7. 2002 in der berichtigten Fassung v. 5. 8. 2002741
19.
Bek. d. BAnstPT, Bek. d. Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP); Beschluss der Vertreterversammlung642
August
5.
Bek. d. BAnstPT, Bek. d. BKK Post, 8. Nachtrag zur Satzung der BKK Post v. 1. 1. 2000 der BKK Post Betriebskrankenkasse für Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG (DIE BKK POST)669
12.
Bek. Amtliche Neuerscheinungen „Finanzbericht 2003“669
20.
Erl. Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2000 gemäß Art. 114 GG iVm § 114 BHO669
30.
RdSchr. Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2002777
Oktober
9.
Erl. DienstwohnungsVschr. (DWV); Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen (§ 26 Abs. 3 Satz 2 DWV)742
21.
RdSchr. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2002773
November
14.
Bek. RL für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen in der Bundesverwaltung (DkfzR); Festsetzung der Entgelte für die Nutzung von Dienstfahrzeugen außerhalb der dienstlichen Verwendung849
Seite
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
2001
Oktober
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden259
31.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg Koffein/l sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton260
November
5.
Bek. Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen des natürlichen Mineralwassers „Pfälzer Silberbrunnen“ mit erhöhtem Gehalt an Barium260
7.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden260
8.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die 2 mg/kg Difenoconazol enthält99
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitamin D als Kautabletten261
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen als Kau-/Lutschtablette261
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Spurenelement Zink262
13.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden259
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg Koffein/l sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton260
14.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen in Pulverform262
Seite
Erl. über die Errichtung eines „Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik“ beim BMVEL743
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden259
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Mineralstoffen, Spurenelementen, Vitaminen und Eisen in Pulverform296
19.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden259
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden260
20.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungen für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) – Humana 0 und Humana 0-VLB (z. Z. nur als Flüssignahrung, verzehrsfertig, vertrieben, ausschließlich für den klinischen Einsatz)296
22.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden259
23.
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitamin C und Zink in Form von Schlucktabletten297
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitaminen und Zinkgluconat in Kapselform297
Dezember
3.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zink, Eisen, Kupfer, Jod, Molybdän, Chrom und Selen297
6.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Tablettenform298
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D3, Vitamin K1, Eisengluconat, Zinksulfat und Kaliumjodid als Nahrungsergänzungsmittel298
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D3, Eisengluconat, Zinksulfat, Kaliumjodid und Kupfersulfat als Nahrungsergänzungsmittel299
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D3, Eisengluconat und Zinksulfat als Nahrungsergänzungsmittel299
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D3, Eisensulfat, Zinksulfat, Kaliumjodat und Natriumselenit als Nahrungsergänzungsmittel341
11.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die 0,2 mg/kg Difenoconazol oder 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten101
18.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen341
19.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Verwendung von Magnesiumchlorid oder Magnesiumchloridhydrat anstelle von Magnesiumcarbonat342
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
2002
Januar
7.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
10.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit einem Zusatz von Vitaminen, Spurenelementen und Mineralstoffen343
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 für das Herstellen und Inverkehrbringen einer diätetische Nahrungsergänzung für Schwangerschaft und Stillzeit mit einem Zusatz von 5 3g Vitamin D und 200 3g Jod344
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden344
18.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
21.
Bek. Erl. über die Errichtung der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit255
Bek. Erl. über die Errichtung des Bundesinstituts für Risikobewertung256
23.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen758
25.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zink und Vitamin C344
29.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten345
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden342
Februar
5.
Bek. Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Schwanger und Fit“348
6.
Bek. Ausschreibung, 21. Bundeswettbewerb 2004 „Unser Dorf soll schöner werden – Unser Dorf hat Zukunft“257
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von verschiedenen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen als Kautabletten348
22.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Filmtablette mit Zusatz von Vitamin D3 als Nahrungsergänzungsmittel349
25.
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel362
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit kopalhaltigen Eierlackfarben der Fa. Wallburg363
26.
Bek. Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Junior Fit“363
27.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden363
März
7.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiwol (Spezial-Wasserglas), das zum Konservieren von frischen Eiern bestimmt ist364
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten364
19.
Bek. Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bestimmt sind367
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkgluconat367
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Mineral-Brausetablette mit einem Zusatz von Vitamin D3 und Calcium als Nahrungsergänzungsmittel367
20.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden363
Bek. Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speisen unter Verwendung von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid, die zur Abgabe an Verpflegungsteilnehmer in der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe in Münster bestimmt sind368
Bek. Änd. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid368
Seite
25.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Rosenkohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält481
27.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Vitamin C und Zink in Form von Zinkcitrat394
28.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels als Hartgelatinekapsel mit Vitaminen und einem Zusatz von Zinksulfat394
April
2.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
3.
AVwV über den Monitoringplan für das Jahr 2002 (AVV-Lebensmittel-Monitoringplan 2002 –AVV-LMP 2002)311
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Eiern mit schelllack- und kopalhaltigen Eierlackfarben der Fa. Haering395
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat (ausgenommen Kopfsalat) und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten481
10.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der Fleischerzeugnisse „BiFi-Roll“, „BiFi-Roll-XXL“, „Peperami in a Roll“ und „Weizengebäck mit Minisalami“ unter der Verwendung von Raucharomen397
17.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %397
18.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zuckerlutschern mit Lakritzgeschmack mit einem Zusatz von bis zu 2 % Ammoniumchlorid398
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen der diätetischen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) Intestamin Supplement 1, Intestamin Supplement 2 und Intestamin Complete mit einem Zusatz von Tributyrin, L-Alanyl-L-Glutamin und Glycyl-L-Glutamin481
23.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Magnesiumcitrat in Drageeform398
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit einem Zusatz von Zinkcitrat398
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Druckfarben zum Bedrucken von Mundstücksbelagpapier mit einem Gehalt von bis zu 5 % an Di-2-ethylhexyladipat (Adipinsäure-di-2-ethylhexylester; CAS-Nr. 103-23-1)482
24.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitaminen und Zinkgluconat als Lutschtabletten399
25.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält482
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, die bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält482
29.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zinkcitrat und B-Vitaminen399
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten483
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält483
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Druckfarben zum Bedrucken von Mundstücksbelagpapier mit einem Gehalt von bis zu 6 % an epoxidiertem Sojaöl483
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält484
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten618
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,1 mg/kg Azoxystrobin enthält618
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten619
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthalten631
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivien und Salat, die bis zu 8 mg/kg Fosetyl enthalten631
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kleinfrüchten und Beeren, Brombeeren, Himbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten631
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Süßkirschen, die bis zu 0,05 mg/kg Tebufenozid enthalten632
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten632
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frischen Kräutern, die bis zu 2mg/kg Pirimicarb enthalten632
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten633
Mai
2.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten632
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Vitamin C und Zinkcitrat in Form von Schlucktabletten634
3.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Vitamin D3 und Calciumcarbonat als Mineral-Brausetablette619
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Eisen634
7.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten633
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Pflaumen, die bis zu 0,5 mg/kg Myclobutanil enthalten634
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stangen- und Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält634
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält635
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält635
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohl, der bis zu 1 mg/kg Tebuconazol enthält642
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Bundzwiebeln, die bis zu 1 mg/kg Cyprodinil bzw. 0,3 mg/kg Fludioxonil enthalten642
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis 15 mg/kg Propamocarb enthält643
8.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält635
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Erbsen (Hülsengemüse frisch), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifpo enthalten643
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Bohnen (Hülsengemüse), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten643
10.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden395
13.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stangensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Echter Kamille, Pfefferminze, Spitzwegerich und von Zitronenmelisse, die bis zu 2 mg/kg Prosulfocarb enthalten670
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Feldsalat, der bis zu 0,3 mg/kg Cycloxydim enthält728
14.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält484
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält635
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollen- und Stangensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält649
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kohl- und Speiserüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten649
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat, der bis zu 1 mg/kg Imidacloprid enthält650
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Echter Kamille, Echter Goldrute, Johanniskraut, Minzen, Ringelblume und Zitronenmelisse, die bis zu 1,0 mg/kg Lambda-Cyhalothrin enthalten650
Bek. Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frühlingszwiebeln, die bis zu 1 mg/kg Cyprodinil und bis zu 0,3 mg/kg Fludioxonil enthalten728
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält635
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkoxyd zu ernährungsphysiologischen Zwecken650
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer d. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Eisen und Zink651
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkgluconat670
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Multivitamin-Mineral-Brausetablette, Filmtablette und Kapsel mit Zusatz von Chrom, Eisen, Zink, Kupfer, Molybdän, Jod, Selen und Vitamin K672
Bek. Verlängerung und Änd. der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Pulverform mit einem Zusatz von Zinksulfat672
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten728
Seite
16.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit einem Zusatz von Vitamin C und Zinksulfat673
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen und Zinkcitrat sowie eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen und L-Cystein jeweils in Kapselform673
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden674
23.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten633
24.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitamin C und Zink in Form eines Getränkepulvers674
27.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kohl- und Speiserüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten649
29.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
31.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit einem Zusatz von Zinkgluconat und Vitamin C675
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Vitaminen, Mineralstoffen und Inosit676
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit dem Spurenelement Zink676
Juni
4.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit einem Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester677
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Rote Beete, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten677
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
Seite
5.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält679
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Meerrettich, der bis zu 0,2 mg/kg Pendimethalin enthält680
6.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Eisen und Zink680
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten681
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 2 mg/kg Pirimicarb enthalten682
7.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden674
12.
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkoxyd zu ernährungsphysiologischen Zwecken650
14.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton, Inosit und Guaranaextrakt683
17.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Johannisbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten684
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Lauchzwiebeln, die bis zu 1 mg/kg Cyprodinil und bis zu 0,3 mg/kg Fludioxinil enthalten684
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält685
18.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält679
19.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden674
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zinkgluconat729
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungen für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) (z. Z. nur als Flüssignahrung, verzehrfertig vertrieben, ausschließlich für den klinischen Einsatz)729
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Vitamin- und Mineralbrausetablette mit Zusätzen von Vitamin D3, Eisengluconat und Zinksulfat als Nahrungsergänzungsmittel730
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Tablettenform mit Zusatz von Kaliumiodid730
20.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten728
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisemöhren, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten730
24.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten731
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Brombeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten733
25.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stangensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit733
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Erbsen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten734
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Himbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten734
Seite
28.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stangensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kohl- und Speiserüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten649
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Zucchini, die bis zu 2 mg/kg Tolylfluanid enthalten735
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthalten735
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält735
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Wurzelpetersilie, die bis zu 0,2 mg/kg Pendimethalin enthält736
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Pastinaken, die bis zu 0,2 mg/kg Pendimethalin enthalten736
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält737
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohle, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten737
Juli
1.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 2 mg/kg Pirimicarb enthalten682
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,1 mg/kg Azoxystrobin enthält737
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten744
2.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Johannisbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten684
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält685
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten731
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Himbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten734
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat, die bis zu 1,0 mg/kg Imidacloprid enthalten745
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stachelbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten745
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von schwarzen Johannisbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten746
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten746
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1,0 mg/kg Dimethomorph enthalten801
3.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden674
4.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit747
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Bundzwiebeln (Frühlingszwiebeln), die bis zu 1,0 mg/kg Cyprodinil bzw. bis zu 0,3 mg/kg Fludioxonil enthalten749
5.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält679
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten681
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält685
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten731
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohle, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten737
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,1 mg/kg Azoxystrobin enthält737
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten746
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frühlingszwiebeln, die bis zu 0,3 mg/kg Fludioxonil und 1 mg/kg Cyprodinil enthalten747
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohle, die bis zu 1 mg/kg Tebuconazol enthalten749
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten750
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Halbfettmargarine mit Zusatz von Lycopin und Lutein zu ernährungsphysiologischen Zwecken751
8.
Bek. Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Omega-3-Fettsäureethylester als Lebensmittelzusatzstoff zu ernährungsphysiologischen Zwecken751
9.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,1 mg/kg Difenoconazol enthalten731
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Brombeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten733
10.
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1. u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester759
11.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten677
12.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stachelbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten745
Seite
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten681
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten744
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat, die bis zu 1,0 mg/kg Imidacloprid enthalten745
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten750
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten752
16.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten647
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält679
Bek. Ausnahmegenehmigung für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten681
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 2 mg/kg Pirimicarb enthalten682
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält685
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthalten735
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält735
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten744
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten750
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Erdbeeren, die bis zu 2,0 mg/kg Azoxystrobin enthalten759
17.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält644
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Vitamin C und Zinksulfat Monohydrat759
Seite
18.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Chinakohl, der bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthält760
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Eisen-(II)-gluconat760
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Knollensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält760
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Zucchini, die bis zu 2,0 mg/kg Tolylfluanid enthalten761
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten761
19.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten681
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohle, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten761
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat, die bis zu 1 mg/kg Imidacloprid enthalten762
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Stangensellerie, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält763
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat und Endivie, die bis zu 8 mg/kg Fosetyl enthalten763
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält766
22.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %763
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,1 mg/kg Azoxystrobin enthält764
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält764
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält765
23.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,2 mg/kg Azoxystrobin enthalten744
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohle, die bis zu 0,2 mg/kg Difenoconazol enthalten761
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält764
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält765
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält766
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Möhren, die bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthalten766
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Feldsalat, der bis zu 0,3 mg/kg Cycloxydim enthält767
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Roten Rüben, die bis zu 0,2 mg/kg Metamitron enthalten767
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten767
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Spinat, der bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthält768
24.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,1 mg/kg Azoxystrobin enthält764
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Porree, der bis zu 0,5 mg/kg Difenoconazol enthält764
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat (ausgenommen Kopfsalat) und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocab enthalten768
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Jostabeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten769
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Heidelbeeren, die bis zu 0,5 mg/kg Pirimicarb enthalten769
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Wurzelpetersilie, die bis zu 0,2 mg/kg Pendimethalin enthält770
30.
Bek. Änd der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Aminosäuren und Zinkoxid zu ernährungsphysiologischen Zwecken802
31.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden802
Seite
August
1.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden803
2.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden802
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines mit einem erhöhten Zusatz von Vitamin D angereicherten Streichfettes804
7.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat, die bis zu 1 mg/kg Imidacloprid enthalten762
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat (ausgenommen Kopfsalat) und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocab enthalten768
Bek. Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Multivitamin-Mineral-Brausetablette, Filmtablette und Kapsel mit Zusatz von Chrom, Eisen, Zink, Kupfer, Molybdän, Jod, Selen und Vitamin K804
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Kopfkohlen, die bis zu 1 mg/kg Tebuconazol enthalten und Rosenkohl, der bis zu 0,5 mg/kg Tebuconazol enthält805
8.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Zinkoxid und Vitamin C in Form von Lutsch-/Kau-Tabletten805
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von verschiednen Frühstückscerealien mit Zusatz von Eisen-III-diphosphat als angereicherte Lebensmittel806
12.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Nahrungsergänzungsmittels für Schwangere und Stillende mit einem Zusatz von Folsäure und Jodid806
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden802
19.
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Zinkgluconat806
Seite
23.
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Salzlakritzerzeugnissen mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % bis zu 7,99 %763
Bek. Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von koffeinhaltigen Limonaden mit mehr als 250 mg/l Koffein sowie mit Zusatz von Taurin, Inosit und Glucuronolacton807
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit807
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit808
Bek. Änd., Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines mit Vitamin A und D angereicherten Speiseöls als vitaminisiertes Lebensmittel809
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Zusatz von Zinkgluconat809
26.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frischen Kräutern, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthalten809
27.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von frischen Kräutern, die bis zu 15 mg/kg Propamocarb enthalten750
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Feldsalat, der bis zu 0,3 mg/kg Cycloxydim enthält767
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Spinat, der bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthält768
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Salat (ausgenommen Kopfsalat) und Endivie, die bis zu 15 mg/kg Propamocab enthalten768
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Zinkcitrat in den Geschmacksvarianten Orange und Himbeere810
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Bohnen (frisch), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten819
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Erbsen (frisch), die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten819
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Endivie und Salat (ausgenommen Kopfsalat), die bis zu 8,0 mg/kg Fosetyl enthalten819
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie und Blattsellerie, die bis zu 2,0 mg/kg Difenoconazol enthalten820
29.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit einem Zusatz von Vitamin C und Zinksulfatmonohydrat820
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser mit Zusatz von Sauerstoff820
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden849
September
4.
Bek. Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel821
6.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop-P enthalten850
9.
Bek. Erweiterung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartgelatine-Kapseln mit 225 mg Vitamin C und 5 mg Zink als Nahrungsergänzungsmittel821
10.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Zink-Brausetabletten plus Vitamin C, Vitamin E + Biotin als Nahrungsergänzungsmittel822
15.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapsel- und Tablettenform mit Vitaminen, Eiweißen und Mineralstoffen zu ernährungsphysiologischen Zwecken822
17.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen823
Seite
24.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit807
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für ein koffeinhaltiges Erfrischungsgetränk mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit808
25.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Speisezwiebeln, die bis zu 0,2 mg/kg Fluazifop enthalten850
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Pflaumen, die bis zu 0,5 mg/kg Myclobutanil enthalten850
26.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Verwendung von Magnesiumchlorid anstelle von Magnesiumcarbonat823
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Frühlingszwiebeln (Bundzwiebeln), die bis zu 0,2 mg/kg Imidacloprid enthalten851
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Gurken, die bis zu 1 mg/kg Dimethomorph enthalten851
Oktober
1.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser unter Verwendung von Magnesiumchlorid anstelle von Magnesiumcarbonat823
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Buschbohnen, die bis zu 0,5 mg/kg Fluazifop enthalten851
4.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden803
9.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tafelwasser mit Zusatz von Sauerstoff820
10.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitamin A und anderen Vitaminen in Kapselform824
16.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfuorid824
Seite
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Inverkehrbringen von Petersilie, die bis zu 2 mg/kg Difenoconazol enthält851
17.
Bek. Änd. der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Nahrung für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) – Humana 0-HA – als Pulver- und Flüssignahrung (Flüssignahrung ausschließlich für den klinischen Einsatz) mit verschiedenen Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen852
Bek. Änd. und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels „Stress-Fit“852
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen in Kapselform853
18.
Bek. Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Kapselform mit Zusatz von Omega-3-Fettsäureethylester853
21.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden849
Bek. Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 5 Satz 2 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fischereierzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden853
24.
Bek. Änd. und Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit verschiedenen Vitaminen und Mineralstoffen854
30.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden849
November
4.
Bek. Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden849
Seite
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2002
Februar
21.
Aufruf zu den Bundesjugendspielen 2002/2003485
Bek. Bundesjugendspiele 2002/2003 – Ausschreibung der Bundesjugendspiele -486
Juli
16.
RdSchr. Mutterschutzgesetz (Frühgeburt bei Mehrlingsgeburten n. § 6 Abs. 1 MuSchG); Änd. des Bescheides des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung v. 5. 5. 1962636
Bundesministerium für Gesundheit
2002
April
16.
Erl. über die Errichtung des Expertengremiums Arzneimittel für Kinder und Jugendliche400
Juli
23.
Allg. AnO zur Übertragung von Befugnissen und zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des Beamtenrechts einschl. beamtenrechtlicher Versorgung, des Besoldungs- und des Haushaltsrechts im Geschäftsbereich des BMG651
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
2001
Dezember
3.
Bek. Aufhebung von Bekanntmachungen136
10.
RdSchr. Durchführung der StrahlenschutzV (StrlSchV) und der RöntgenV (RöV); RL über Anforderungen an Personendosismessstellen nach Strahlenschutz- und RöntgenV136
13.
AVwV zur Änd. der AVwV zur Durchführung der V (EWG) Nr. 793/93 des Rates v. 23. 3. 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe263
2002
Januar
16.
RdSchr. Durchführung der StrahlenschutzV (StrlSchV); Prüfung einer Bestrahlungsvorrichtung für die endovaskuläre Brachytherapie bis zu einer maximalen beladbaren Aktivität von 50 GBq auf sicherheitstechnische Funktion, Sicherheit und Strahlenschutz266
Seite
April
25.
RdSchr. Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen und der Immissionen401
Juni
11.
RdSchr. Durchführung der StrahlenschutzV (StrlSchV); RahmenRL zu Überprüfungen nach § 66 Abs. 2 StrlSchV620
Juli
15.
RdSchr. Durchführung der StrahlenschutzV (StrlSchV) u. RöntgenV (RöV); Berichterstattung über besondere Vorkommnisse637
24.
Erste AVwV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)511
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
2001
Oktober
1.
Erl. Wirtschafts- und Währungsunion der Europäischen Union – Einführung des Euro als alleiniges Zahlungsmittel349
2.
Erl. Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) – Ausgabe 2001300
November
22.
Erl. Hinweise zum Steuerabzugsverfahren nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30. 8. 2001301
Seite
2002
Januar
7.
Hinweiserl. zum G zur Modernisierung des Schuldrechts – In-Kraft-Treten des G zum 1. 1. 2002303
Erl. Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)304
Juli
31.
Erl. Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)752
August
20.
Erl. Vergabe öffentlicher Aufträge im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe in den Ländern Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg653
Dezember
11.
Erl. Baufachliche Bestimmungen für die Anwendung zur Förderung von Wohnungen im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes für seine Bediensteten828
Bundesministerium für Bildung und Forschung
2002
Januar
11.
Erl. über die Auflösung des Kunsthistorischen Institutes Florenz (KHI)264
metis