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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 37/2006

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 29. 5. 06, Übersicht über die Entwicklung der Versehrtenleibesübungen bis Ende 2005718
Unfallkasse des Bundes
Bek. v. 11. 5. 06, Erster Nachtrag zur Satzung der Unfallkasse des Bundes v. 23. 11. 2004 mit Auflagen genehmigt am 19. 1. 2006 BVA – II3 – 69750.00 – 203/2005720
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 24. 5. 06, Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG); Bankverbindung des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Bundes“ und Institutionen nach § 1 Abs. 1 VersRücklG722
Bundesministerium der Finanzen
Bek. d. BAnst PT v. 30. 5. 06, Bek. der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über den vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschl. zur Übertragung der Funktion des Vorsitzenden des Vorstandes der PBeaKK725
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Seite
Bek. d. BVL v. 2. 3. 06, Änd. und Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Guarana, Taurin, Glucuronolacton und Inosit725
Bek. d. BVL v. 8. 3. u. 19. 4. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit mehr als 250mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk725
Bek. d. BVL v. 13. 4. 06, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Nahrungen für Säuglinge mit niedrigem Geburtsgewicht (Frühgeborene) (z. Z. nur als Flüssignahrung, verzehrsfertig, vertrieben, ausschließlich für den klinischen Einsatz)727
Bek. d. BVL v. 13. 4. 06, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid728
Bek. d. BVL v. 15. 5. 06, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines vitaminisierten, diätetischen Erfrischungsgetränkes in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz von Sauerstoff728
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Aufruf v. 22. 5. 06 zu den Bundesjugendspielen 2006/2007729
Bek. v. 22. 5. 06, Bundesjugendspiele 2006/2007 – Ausschreibung der Bundesjugendspiele730
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