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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 15/2020

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 25.3.20, Arbeitsgruppe Haushaltsrecht der obersten Bundesbehörden; Inkraftsetzung der Änderungen der VV Nr. 4 zu § 9 BHO und der VV Nr. 1.4.1 zu § 59 BHO290
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 1.4.20, Bundesbeihilfeverordnung (BBhV); Vorgriffregelung zu § 26a BBhV vom 19. Dezember 2019291
BW. Bauwesen; Bauwirtschaft und Bundesbauten
Erl. v. 23.3.20, Erlass Corona-Pandemie; Bauvertragliche Fragen291
Erl. v. 27.3.20, Erlass COVID-19-Pandemie; Vergaberechtliche Fragen292
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Bek. v. 2.4.20, Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Dienstunfallfürsorge294
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 1.4.20, Bekanntmachung von zugelassenen Überwachungsstellen nach § 37 Absatz 5 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG)294
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Erl. v. 17.3.20, Änderung der Satzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit295
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 14.1.20, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Behandeln von Kürbiskernen durch direkte Einwirkung mit ultravioletten Strahlen und das Inverkehrbringen entsprechend behandelter Kürbiskerne296
Bek. v. 3.3.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Hyaluron (Natriumhyaluronat)296
Bek. v. 3.3.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Hyaluron (Natriumhyaluronat)297
Bek. v. 3.3.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Hyaluron (Natriumhyaluronat) und Kollagen298
Bek. v. 10.3.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Cassia-Zimt Cinnamomum cassia und indonesischem Zimt (Padang-Zimt) Cinnamomum burmannii, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten298
Bek. v. 16.3.20, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 des LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Nelkenstielen (gebrochen, geschnitten – unbehandelt) und Gewürznelken (ganz – unbehandelt), die Rückstände von bis zu 0,5 mg/kg DEET enthalten299
Bek. v. 25.3.20, Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid299
Bek. v. 6.4.20, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von L-Carnitin-L-Tartrat300
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