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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 59/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 29.7.10, Bundesbeihilfeverordnung; Organisations- und Flugkostenpauschale im Rahmen von Organtransplantationen 1203
RdSchr. v. 3.8.10, Leistungsbesoldung beim Bund; Durchführungshinweise zur Bundesleistungsbesoldungsverordnung 1203
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bek. v. 25.5.10, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von angereicherten diätetischen Streichfetten mit erhöhtem Zusatz von Vitamin D. 1211
Bek. v. 9.7.10, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 (VTabakG) für die deutsche Test-Markteinführung eines neuartigen Tabakprodukts, Berichtigung 1213
Bek. v. 27.7.10, Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Trockensuppen mit Zusatz von natürlichem Mineralsalz mit einem Natriumgehalt von max. 67 % und einem Kaliumgehalt von mind. 30 % 1212
Bek. v. 10.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [C. Altevogt SA] 1212
Bek. v. 19.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [Tölle Handelskontor GmbH & Co. KG] 1212
Bek. v. 19.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten [Tölle Handelskontor GmbH & Co. KG] 1213
Bek. v. 24.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von 4,4 % 1213
Bek. v. 26.8.10, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines zuckerfreien Salzlakritzerzeugnisses mit einem Ammoniumchloridgehalt von mehr als 2 % 1214
Bek. v. 26.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin 1214
Bek. v. 26.8.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Taurin 1215
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