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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 38/1994

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 6. u. 7. 9. 94, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland1062
Bek. v. 6. 9. 94, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland1062
Bek. v. 7. 9. 94, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1062
Bek. v. 5. 9. 94, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1062
Bek. v. 30. 8. 94, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland1062
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 6. 9. 94, Vierte Verordnung zur Änderung der Trennungsgeldverordnung; Anwendungshinweise1063
RdSchr. v. 14. 9. 94, Beihilfevorschriften (BhV); Gutachter und Obergutachter für Psychotherapie (zu Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV)1063
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
RdSchr. v. 1. 9. 94, Jahresabschluß für das Haushaltsjahr 19941065
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 13. 7. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit einem Zusatz von Kaliumfluorid1067
Bek. v. 26. 7. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen feinen Backwaren mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K1067
Bek. v. 26. 7. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischem Kaffeeweißer für Diabetiker mit einem Zusatz von Polydextrose und Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren, verestert mit Citronensäure1067
Bek. v. 27. 7. 94, Änderung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts1068
Bek. v. 27. 7. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit dem Zuckeraustauschstoff Isomalt als diätetisches Lebensmittel1068
Bek. v. 29. 7. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer bilanzierten Diät zur ausschließlichen Ernährung als Trink- und Sondennahrung für Heranwachsende und Erwachsene mit einem Zusatz von Selen1068
Bek. v. 29. 7. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Kuchen und Gebäck mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt1069
Bek. v. 29. 7. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von mit Wasserstoffperoxid gereinigten Walnüssen1069
Seite
Bek. v. 1. 8. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Süßwaren (Hartkaramellen) mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam1070
Bek. v. 1. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Backmischungen in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Acesulfam-K1070
Bek. v. 3. 8. 94, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1% Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1% Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern1070
Bek. v. 5. 8. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Konfitüre in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt1071
Bek. v. 8. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von diätetischen Hartkaramellen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt1071
Bek. v. 9. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts1072
Bek. v. 9. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton1072
Bek. v. 9. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden1072
Bek. v. 9. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 2 Nr. 1 des LMBG für das Inverkehrbringen von Fleisch und Fleischerzeugnissen, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden1073
Bek. v. 10. 8. 94, Änderung und Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Diät-Fruchtnektars „Multi-Vitaborn leicht“ mit Zusatz des Süßstoffes Acesulfam-K1073
Bek. v. 15. 8. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Bonbons unter Zusatz von Maltitsirup mit einem höheren Gehalt an Maltit1074
Bek. v. 16. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Verwendung von – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1% Ethylmethylketon sowie – Eierlackfarben mit einem Zusatz von bis zu 1% Ethylmethylketon und von Glimmer (Schichtsilikate) zum Färben von Eiern1074
Bek. v. 22. 8. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Frischkäse1075
Bek. v. 24. 8. 94, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von Maltodextrin1075
Bek. v. 30. 8. 94, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen eines neuartigen Tabakerzeugnisses in Zigarettenform (NTE) zur Durchführung eines Markttests1075
Bek. v. 31. 8. 94, Erweiterung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 Abs. 1 u. 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels in Pulverform mit Zusatz von Kaliumjodat (Multimineralpulver Super HT Plus)1076
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