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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 1/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 27., 28. 11. u. 5. 12. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland2
Bek. v. 28. 11., 12. u. 13. 12. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland2
Bek. v. 28., 29. 11., 1. u. 11. 12. 89, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland2
Bek. v. 21., 29. 11., u. 11. 12. 89, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland2
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 29. 11. 89, Fahrkostenzuschuß für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte für Bundesbedienstete, die aus Dienstlichen Gründen nicht in der Nähe ihrer Dienststätte wohnen können3
RdSchr. v. 7. 12. 89, Beihilfevorschriften; Gutachter für psychotherapeutische Behandlungen4
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
RdSchr. v. 12. 12. 89, Langfristiger Austausch von Angehörigen der öffentlichen Verwaltung mit Frankreich und Großbritannien5
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 23. 10. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen einer Streusüße auf der Basis von Maltodextrin mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam13
Nichtamtlicher TeilSeite
Bek. v. 24. 10. 89, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG für Herstellung und Inverkehrbringen eines diätetischen Lebensmittels zur Ernährung von Frühgeborenen13
Bek. v. 26. 10. 89, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertverminderten Trinkjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam13
Bek. v. 9. 11. 89, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von brennwertarmen Erfrischungsgetränken unter Mitverwendung von Grundstoffen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam, Acesulfam-K, Saccharin und Cyclamat14
Buchbesprechungen
Staatsrecht II – Die Grundrechte15
Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren16
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