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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 7/1989

Amtlicher TeilSeite
Bundeskanzleramt
Bek. v. 10. 2. 89, Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland134
Auswärtiges Amt
Bek. v. 30. 1. 89, 10. u. 14. 2. 89, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland134
Bek. v. 30. 1., 10., 13. u. 14. 2. 89, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland134
Bek. v. 20. 2. 89, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland135
Der Bundesminister des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 3. 2. 89, Kantinenrichtlinien; Zusammensetzung und Zubereitung des Kantinenessens135
RdSchr. v. 21. 2. 89, Durchführungshinweise zu den Beihilfevorschriften; Hinweise zum Gebührenrecht136
VtK II. Kulturelle Angelegenheiten
Erl. v. 13. 2. 89 zur Änderung des Erlasses über die Errichtung einer „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“137
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bek. v. 18. 2. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 38 Milchgesetz für das Inverkehrbringen von aus Milchfetterzeugnissen hergestelltem Milchhalbfetterzeugnis137
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 24. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertarmen Erfrischungsgetränkes mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K138
Bek. v. 20. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis138
Bek. v. 20. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Sacharin bei der Herstellung von Zigaretten und Zigarillos139
Seite
Bek. v. 23. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von gefüllten und ungefüllten Hartbonbons mit dem Süßstoff Aspartam, mit dem Zuckeraustauschstoff Palatinit (Isomalt) und mit oder ohne den Zuckeraustauschstoff Lycasin139
Bek. v. 24. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Hartkaramellen mit einem Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Isomalt und des Süßstoffes Aspartam139
Bek. v. 24. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeissorten unter Mitverwendung von Soja- und Kokoserzeugnissen sowie Margarine, Salz und Johannisbrotkernmehl140
Bek. v. 25. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen von Speiseeis mit einem erhöhten Zusatz von Mono- und Diglyceriden der Speisefettsäuren und von Glycerin140
Bek. v. 27. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bestimmten Puddingpulvern mit einem Zusatz des Süßstoffes Aspartam140
Bek. v. 31. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für Import und Inverkehrbringen von Diätjoghurt mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam141
Bek. v. 31. 1. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertverminderten Fruchtjoghurts unter Mitverwendung von Fruchtzubereitungen mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K als Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs141
Bek. v. 8. 2. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von gefüllten Hartkaramellen mit den Zuckeraustauschstoffen Palatinit® und Lycasin® sowie den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K142
Bek. v. 13. 2. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Speiseeis unter Mitverwendung von saurer Sahne142
Bek. v. 15. 2. 89, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines brennwertarmen Erfrischungsgetränkes mit einem Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K143
Personalnachrichten
Bundespräsidialamt143
Bundesrat143
Auswärtiges Amt143
Der Bundesminister des Innern144
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