Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 38/2018

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 30.7.18, Verlängerung und Änderung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält706
Bek. v. 6.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Rosenblüten und Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten706
Bek. v. 9.8.18, Änderung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pinienkernen, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthalten706
Bek. v. 14.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von gemahlener Muskatblüte, die Rückstände bis zu 0,5 mg DEET/kg enthält706
Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Muskatblüte, die Rückstände von bis zu 0,26 mg DEET/kg enthält707
Bek. v. 16.8.18, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Rosenblütenblättern, die Rückstände von bis zu 0,2 mg/kg DEET enthalten707
Bek. v. 22.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Holunderblüten und getrockneten blauen Malvenblüten, die Rückstände bis zu 0,05 mg DEET/kg enthalten708
Bek. v. 23.8.18, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von getrockneten Stein- und Silberlindenblüten und Rosenblütenblättern, die Rückstände bis zu 0,1 mg/kg DEET enthalten708
Bundesministerium für Gesundheit
Erl. v. 27.8.18, Statistik der GKV; Änderung der Statistik708
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Erl. v. 22.8.18, Änderung des Erlasses über die Einrichtung eines „Beirates für Umwelt und Sport” beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit708
metis