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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 13/1984

Amtlicher Teil Veröffentlichungen des BundesSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 9. 5. 84, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland206
Bek. v. 9. 5. 84, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland206
Bek. v. 4. 5. 84, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland206
Der Bundesminister des Innern
Z. Zentralabteilung
Bek. v. 8. 5. 84, Diplomierungsordnung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (DiplO-FH Bund)207
RS. Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen, Strahlenschutz
Bek. v. 10. 5. 84, Interpretationen zu den Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke208
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit
Bek. v. 9. 5. 84, Verlängerung der Geltungsdauer einer Ausnahmegenehmigung gem. § 37 LMBG210
Nichtamtlicher TeilSeite
Sonstige Veröffentlichungen
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Beschl. v. 24. 2. 84, Genehmigung zur Abhaltung von Erweiterten Ergänzungsprüfungen an der Deutschen Schule Rio de Janeiro211
Beschl. v. 24. 2. 84, Anerkennung von Abschlußzeugnissen der Realschule, die von der Deutschen Schule Singapur erteilt werden211
Beschl. v. 24. 2. 84, Anerkennung des Deutschen Zweiges der Deutsch-Schweizerischen Internationalen Schule Hong Kong als Deutsche Auslandschule, die zur Reifeprüfung führt211
Beschl. v. 24. 2. 84, Anerkennung von Abschlußzeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von der Deutschen Schule in der Provinz Malaga erteilt werden211
Beschl. v. 9. 3. 84, Richtlinien für den Lehrer- und Schüleraustausch beim Pädagogischen Austauschdienst211
Beschl. v. 19. 3. 84, Anerkennung von Abschlußzeugnissen der Hauptschule und der Realschule, die von der Deutschen Schule Antwerpen erteilt werden212
Beschl. v. 19. 3. 84, Anerkennung der Deutschen Schule Ajaokuta/Nigeria als Deutsche Auslandschule, die zum Hauptschulabschluß führt212
Beschl. v. 21. 3. 84, Anerkennung der Deutschen Schule Moskau als Deutsche Auslandschule, die zur Schlußprüfung führt212
Buchbesprechung
Kommentar zum Bundes-Angestelltentarifvertrag212
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