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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 81-83/2010

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. v. 31.8.10, Neuregelung der Altersteilzeit und des FALTER-Arbeitszeitmodells des Bundes ab dem 1. Januar 2010; Ergänzung der Durchführungshinweise1670
RdSchr. v. 7.10.10, Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG); Gesamtberechnungsfaktor für Versorgungsempfänger für das Jahr 20101688
V. Staatsrecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsrecht
RdSchr. v. 11.11.10, Personenstandswesen, Ehe- und Familienrecht im Ausland; Namensführung der Ehegatten und der Kinder nach ausländischem Recht1688
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
Bek. v. 11.11.10, Jahresprogramm 2011 der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung1690
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 22.10.10, Bekanntmachung von Technischen Regeln; TRGS 510 „ Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern”; TRGS 514 „ Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern”; TRGS 515 „Lagern brandfördernder Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern”1693
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutzund Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 15.11.10, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 300mg/l Koffein und mit zusatz von Taurin sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk1726
Bek. v. 18.11.10, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumflorid und Folsäure1727
metis