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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 33/2006

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 28. 4. 06, Zuständigkeit für Vereinbarungen zur Versicherungspflicht nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit v. 8. 4. 2005626
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
Bek. v. 3. 5. 06, Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/ Verwaltungsfachangestellte – Fachrichtung Bundesverwaltung – v. 30. 3. 2006626
Bek. v. 3. 5. 06, Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Bürokommunikation v. 30. 3. 2006627
Bek. v. 3. 5. 06, Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachangestellter/ Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste v. 30. 3. 2006629
Bek. v. 3. 5. 06, Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen in dem anerkannten Ausbildungsberuf Kartograph/ Kartographin v. 30. 3. 2006630
Bek. v. 3. 5. 06, Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen nach § 48 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes v. 30. 3. 2006632
RdSchr. v. 25. 4. 06, Einführung der elektronischen Gesundheitskarte; öffentlicher Aufruf zur Erfassung aller Beihilfestellen633
RdSchr v. 24. 4. 06, Familienzuschlag nach § 40 Abs. 1 Nr. 4 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG); Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts – BVerwG 2 C 43.04 – v. 26. 1. 2006635
Seite
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. d. BVL v. 15. 2. 06, Erweiterung, Änd. und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Kaliumfluorid oder Natriumfluorid635
Bek. d. BVL v. 15. 2. 06, Verlängerung, Änd. und Erweiterung einer Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Säuglingsfolgenahrungen mit Zusatz von Galacto-Oligosacchariden635
Bek. d. BVL v. 17. 2. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines vitaminisierten, diätetischen Erfrischungsgetränkes in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz von Sauerstoff636
Bek. d. BVL v. 24. 2. 06 Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen von Kräckern unter Verwendung von Weizenhalmfaser als Stabilisator636
Bek. d. BVL v. 27. 2. 06, Ausnahmegenehmigung n. § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Kartoffelsnacks unter Verwendung von Haferspelzfaser als Stabilisator637
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 25. 4. 06, Eignungsnachweis durch Präqualifikationen638
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