Direkt zum Inhalt

Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 43/2016

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Haushalt
Bek. v. 12.8.16, Finanzbericht 2017842
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Bek. v. 24.8.16, Bekanntmachung und Aufhebung von Technischen Regeln; TRGS 420 „Verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition”842
Bek. v. 8.9.16, Bekanntmachung und Aufhebung von Technischen Regeln; TRGS 402 „Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition”843
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 2.9.16, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten846
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Himbeer Cranberry”)846
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Mango Maracuja”)847
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Cherry”)847
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Pfirsich weißer Tee”)848
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Apfel Kiwi”)848
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 iced berry”)849
Bek. v. 5.9.16, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Erfrischungsgetränkes mit Zusatz von Sauerstoff („Active O2 Lemon”)849
Bek. v. 8.9.16, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Fischölkonzentrat (Fettsäureethylester)850
Bek. v. 8.9.16, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Glycin)850
metis