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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 24/1990

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 25. 7. 90, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland538
Bek. v. 5., 9., 17., 25., 26. 7. u. 1. 8. 90, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland538
Bek. v. 9., 10., 17. u. 24. 7. 90, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland538
Bek. v. 12., 17., 20., 23., 27. u 30. 7. 90, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland539
Bek. v. 26. 7. 90, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland539
Bek. v. 27. u. 31. 7. 90, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland539
Der Bundesminister für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
Bek. v. 31. 5. 90, Ergänzung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Tofu unter Mitverwendung von Glucono-delta-Lacton540
Bek. v. 1. 6. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen eines Spezialmehls mit einem Zusatz des Bleichungsmittels Novadelox für die Britische Rheinarmee540
Bek. v. 9. 7. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Diät-Schokoladenerzeugnissen unter Verwendung des Zuckeraustauschstoffes Isomalt/Palatinit mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam540
Seite
Bek. v. 10. 7. 90, Ausnahmegenehmigung für des Herstellen und Inverkehrbringen von Diätpuddingen unter Verwendung einer Süßungsmischung mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K541
Bek. v. 18. 7. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 i.V. mit § 47 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Morinaga Tofu mit einem Zusatz von Glucono-delta-Lacton (GDL)541
Bek. v. 18. 7. 90, Verlängerung der Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Mitverwendung von Molke und Molkenerzeugnissen bei der Herstellung von Speiseeis542
Bek. v. 19. 7. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für die Erteilung einer Versuchsgenehmigung für durch Ultrafiltration hergestellten Fruchtsaft aus Konzentrat und von Fruchtsaftkonzentrat542
Bek. v. 31. 7. 90, Ausnahmegenehmigung n. § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen eines zuckerfreien Kaugummis mit einen Zusatz des Zuckeraustauschstoffes Lactiol542
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
RdSchr. v. 5. 7. 90, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gem. 1. BImSchV; Bek. geeigneter Meßgeräte543
RdSchr. v. 11. 7. 90, Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen; Änd. d. RdSchr. v. 19. 8. 1981 – Richtlinien für die Bauausführung und Eignungsprüfung von Meßeinrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung der Imissionen –544
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