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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 22/1995

Amtlicher TeilSeite
Auswärtiges Amt
Bek. v. 11. 5. 95, Diplomatische Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland414
Bek. v. 10., 26. u. 30. 5. 95, Konsulate in der Bundesrepublik Deutschland414
Bek. v. 19., 27. 4., 10., 15., 23. 5. u. 19. 4., 30., 31. 5. u. 2. 6. 95, Honorarkonsuln in der Bundesrepublik Deutschland414
Bek. v. 13. 4., 10., 16., 24., 31. 5. u. 6. 6. 95, Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland415
Bek. v. 18. 4. 95, Konsulate der Bundesrepublik Deutschland im Ausland415
Bek. v. 8., 22., 26. u. 29. 5. 95, Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland416
Bundesministerium des Innern
D. Öffentlicher Dienst
RdSchr. d. BMI v. 26. 6. 95, Beihilfevorschriften (BhV); Befreiung vom Abschlag bei verordneten Arznei- und Verbandmitteln416
RdSchr. d. BMI v. 28. 6. 95, Auslandsdienstreisen in Länder der Europäischen Union (EU)416
A. Ausländer- und Asylangelegenheiten
Erl. v. 24. 5. 95 über das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFI)417
Bundesministerium der Finanzen
RdSchr. v. 7. 6. 95, Änderungen und Ergänzungen zu Vordrucken des automatisierten Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren); Bezugsmöglichkeiten417
RdSchr. v. 12. 6. 95, Endgültige Haushaltsführung 1995417
Bundesministerium für Gesundheit
Bek. v. 24. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Russisch-Brot mit einem Zusatz von Magnesiumoxid (E 530), hier: Erweiterung420
Seite
Bek. v. 24. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 2 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) für das Herstellen und Inverkehrbringen von „Eiern nach Kaßler Art“, die unter äußerlicher Anwendung von Raucharomen hergestellt werden420
Bek. v. 29. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit dem Süßstoff Aspartam sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtquarkzubereitungen420
Bek. v. 29. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Pralinen mit einem Zusatz von bis zu 0,4 g Calciumstearat (E 470a) je kg Erzeugnis421
Bek. v. 29. 5. 95 u. 31. 5. 95, Verlängerung der Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 5 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit Zusatz der Süßstoffe Aspartam und Acesulfam-K sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts421
Bek. v. 31. 5. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von Fruchtzubereitungen mit den Süßstoffen Aspartam und Acesulfam-K zur Herstellung von Diät-Fruchtjoghurts sowie der mit diesen Fruchtzubereitungen hergestellten Diät-Fruchtjoghurts422
Bek. v. 6. 6. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für das Herstellen und Inverkehrbringen von bilanzierten Diäten in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit einem Zusatz von Selen422
Bek. v. 7. 6. 95, Ausnahmegenehmigung nach § 37 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LMBG für den Import und das Inverkehrbringen von Diät-Schokoladen in verschiedenen Geschmacksrichtungen mit Zusatz des Süßstoffes Aspartam und des Zuckeraustauschstoffes Isomalt423
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Erl. v. 29. 5. 95, Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB)424
Personalnachrichten
Auswärtiges Amt427
Bundesministerium des Innern428
metis