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Gemeinsames Ministerialblatt

Das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl) ist das amtliche Publikationsorgan der Bundesregierung und wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 1950 herausgegeben. Hier veröffentlichen nahezu alle Bundesministerien die von ihnen erlassenen oder ergänzten Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Verordnungen, Richtlinien, Erlasse, Anordnungen, Rundschreiben und Bekanntmachungen von allgemeiner Bedeutung sowie Stellenausschreibungen einschließlich ihres nachgeordneten Bereichs.

Inhalt Ausgabe Nr. 23/2011

Amtlicher TeilSeite
Bundesministerium der Finanzen
Bek. v. 19.5.11, Bekanntmachung der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) über die vom Verwaltungsrat der PBeaKK gefassten Beschlüsse zur 79. Änderung der Satzung der PBeaKK; Korrektur454
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bek. v. 1.6.11, Statistik der Versorgung von Kriegsopfern und gleichgestellten Personen; orthopädisch Versorgte, Tätigkeiten der orthopädischen Aufgabengebiete454
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Bek. v. 16.5.11, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten468Bek. v. 16.5.11, Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von frischen und tiefgekühlten Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten468Bek. v. 16.5.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitamin C + Zink + L-Histidin (Lutschtabletten)469Bek. v. 18.5.11, Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Inverkehrbringen, Herstellen und Behandeln eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Grünteeextrakt469Bek. v. 18.5.11, Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 68 Absatz 1 und 2 Nr. 1 LFGB für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von weiterverarbeiteten Pfifferlingen, die Rückstände bis zu 1,0 mg/kg DEET enthalten, ausgenommen getrocknete Pfifferlinge469Bek. v. 25.5.11, Änderung, Erweiterung und Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2. Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk470Bek. v. 25.5.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 320 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk471 Bek. v. 30.5.11, Ausnahmegenehmigung nach § 68 Abs. 1 und 2 Nr. 1 LFGB für das Herstellen und Inverkehrbringen eines koffeinhaltigen Erfrischungsgetränkes mit 300 mg/l Koffein und mit Zusatz von Taurin, Glucuronolacton und Inosit sowie für das Herstellen und Inverkehrbringen eines Grundstoffes für dieses Erfrischungsgetränk472
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erl. v. 9.5.11, Standardleistungsbuch für das Bauwesen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (GAEB) – STLB-Bau474
metis